ich habe vom Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher Zahlungen erhalten, die im Rahmen von § 131 (1) 1. und 2. InsO werden angefochten werden (Satzbau

Gerichtsvollzieherkosten habe ich nicht bekanntgegeben bekommen.
Melde ich nun meine derzeitige Forderung unter Berücksichtigung der erhaltenen Zahlungen an? Oder mache ich gleich eine neue Forderungsaufstellung ohne Zahlungen?

Die Beträge werden ja auf jeden Fall angefochten und ich muss sie zurückzahlen, inkl. GV-Kosten.
Wenn ich anmelde mit Zahlungsberücksichtigung muss ich anschließend nach Anfechtung den Rest auch noch anmelden - wahrscheinlich mit nachträglichen Prüfungsgebühren von 22,00 Euro.
Wie gehe ich am besten vor?
Grüße
Kaltforelle