Hallo zusammen,
ich hab eine Frage
Ich habe einen Antrag auf Zwangssicherungshypothek gestellt und jetzt eine Antwort vom Gericht erhalten:
"Das zu belastende Objekt ist fehlerhaft bezeichnet. Herr XXXXXX ist nicht Eigentümer des gesamten Grundstücks, sondern nur eines 197/1. 000
Miteigentumsanteils an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4. Um Übersendung eines berichtigten Antrages wird gebeten."
a) was hab ich falsch gemacht in meinem Antrag und
b) was genau muss ich da jetzt anworten bzw. wie sieht der berichtigte Antrag hierzu aus?
Leider kenn ich mich da null aus....
Viele Grüße
Uli
Zwangssicherungshypothek Miteigentumsanteil
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Hallo,uschi85 hat geschrieben: ↑25.01.2023, 12:12Hallo zusammen,
ich hab eine Frage
Ich habe einen Antrag auf Zwangssicherungshypothek gestellt und jetzt eine Antwort vom Gericht erhalten:
"Das zu belastende Objekt ist fehlerhaft bezeichnet. Herr XXXXXX ist nicht Eigentümer des gesamten Grundstücks, sondern nur eines 197/1. 000
Miteigentumsanteils an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4. Um Übersendung eines berichtigten Antrages wird gebeten."
a) was hab ich falsch gemacht in meinem Antrag und
b) was genau muss ich da jetzt anworten bzw. wie sieht der berichtigte Antrag hierzu aus?
Leider kenn ich mich da null aus....
Viele Grüße
Uli
was du "falsch gemacht hast", hat dir ja das Gericht mitgeteilt.
Du stellst einfach einen korrigierten Antrag auf Eintragung, als "Muster" schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 53154.html
Gruß
Oli
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Was Du falsch gemacht hast, ist schwer zu beantworten, wenn Du Deinen Antrag nicht hier reinstellst. Auf den ersten Blick würde ich jetzt sagen, dass Du eine Eintragung auf das gesamte Grundstück beantragt hast, was aber bei Teileigentum nicht möglich ist.
Ein Muster für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einen Miteigentumsanteil findest Du hier.
Ein Muster für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf einen Miteigentumsanteil findest Du hier.
Allen eine besinnliche Adventszeit. Lasst Euch nicht stressen!