Pfändung einer Mitgliedschaft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#1

27.09.2007, 08:58

Guten Morgen allerseits und leider habe ich schon wieder eine Frage, wo ich dringend Hilfe benötige:

Ich soll einen PFÜB machen und Chef hat mitbekommen, dass der Schuldner wohl Mitglied in einem exklusiven Golfclub ist. Jetzt soll ich dort die Mitgliedsbeiträge pfänden - wie geht denn sowas? Hat irgendjemand bitte bitte ein Muster oder einen Hinweis für mich?
StineP

#2

27.09.2007, 09:07

Wäre mir nicht bekannt.
Leider ist es so, dass wenn man Mitgliedsbeiträge pfänden würde, könntest du das nur einmal machen... Denn dieser Club würde den Schuldner sofort kündigen und somit wäre dieser nicht mehr zur Zahlung der Beiträge verpflichtet... Ob das wirklich Sinn macht, kann ich gar nicht glauben. Ein entsprechendes Muster kann ich auch nicht finden.

Wenn er sich solch teure Mitgliedschaft leisten kann, würde ich sofort das Bankkonto dicht machen. So kommst du viel schneller an die Beiträge, die ja von dem Konto auch runtergehen.
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#3

27.09.2007, 09:21

Ja, fand ich auch merkwürdig und so hohe Beträge werden das ja wohl auch nicht sein. Habe auch eine Kontenpfändung vorgeschlagen aber Schuldner fand seine Idee mit den Mitgliedsbeiträgen ganz toll, naja, werde wohl doch erstmal das "Konto dichtmachen".
StineP

#4

27.09.2007, 09:34

Wie, der Schuldner fand seine Idee toll!? Ihr macht, was der Schuldner sagt? Der scheint auch nicht blöd zu sein, wenn er euch vorschlägt, ne sinnlose Pfändung auf seine Beiträge vorzunehmen.
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#5

27.09.2007, 09:38

Ja, Schuldner und Gläubiger (und wohl auch Cheffe) sind im selben Golfclub und der Schuldner hatte wohl "eher im Spass" gesagt, dass man ja, wenn es mal so schlimm kommt, die hohen Beiträge pfänden kann! Tja und jetzt sind alle zerstritten, wir haben einen Titel und jetzt wollten Chef und Gläubiger den Schuldner beim Wort nehmen.

Schade, dass das nicht so geht, wie erhofft!
StineP

#6

27.09.2007, 09:40

Wenn der sich so nen teuren Club leisten kann, sofort Konto dicht machen. Da werdet Ihr wohl eher befriedigt werden.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#7

27.09.2007, 09:44

Gem. Stöber, Forderungspfändung Rn 1773 14. Auflage

"Eine Mietgliedschaft ein einem e. V. ist nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar. Pfändbar sind dagegeben Forderungen, die der MItgliedschaft entspringen."
StineP

#8

27.09.2007, 09:45

Vielen Dank für diese Info... Hab ich mir doch gedacht ;)
Bob

#9

27.09.2007, 09:51

Mitgliedsbeiträge sind durch den Schuldner zu erbringen. Der Club hat einen Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Schuldner, nicht der Schuldner gegenüber dem Club.
Benutzeravatar
Rehlein39
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 612
Registriert: 07.02.2007, 14:56
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin
Software: RA-Micro
Wohnort: Cottbus

#10

27.09.2007, 10:09

:thx auch nochmal an butterflybabe, dann kann ichs Chef schwarz auf weiß zeigen!!
Antworten