Hallo Zusammen,
ich muss einen PfÜB beantragen, wo der Schuldner verstorben ist, jedoch seinen Erben sind quasi auf der Welt verteilt. (z. B. USA) Wir haben die mündliche Zusage eines Erben, dass wir doch einfach das Nachlasskonto pfänden sollen. Die Erben haben noch keinen Erbschein und ein Nachlassverwalter gibt es auch nicht.
Ich habe länger keine Zwangsvollstreckungen gemacht und stehe etwas auf dem Schlauch.
Bei welchem AG beantrage ich den PfÜB ? das vom verstorbenen Schuldner oder eines von den möglichen Erben? Drittschuldnerdaten sind vorhanden und eine umgeschriebene vollstreckbare Ausfertigung des Titels auf die Erben liegt vor.
Ich bedanke mich bereits jetzt herzlich für die Hilfe
Antrag PfÜB; Schuldner verstorben Erben auf Welt verteilt
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
hilft § 779 ZPO weiter?
S. Geiselmann
hilft § 779 ZPO weiter?
S. Geiselmann