Erstattung Gerichtskosten Sozialgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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pebe71
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#1

13.09.2021, 10:29

Hallo zusammen ich bräuchte mal wieder Eure Hilfe,

in einem sozialgerichtlichen Verfahren über Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen i.H.v. 10.704,40 € aus Verträgen mit Pflegediensten wurden Gerichtskosten von 885,00 € gezahlt.
Die Angelegenheit wurde durch Anerkenntnis der DRV beendet; es wurden Gerichtskosten i.H.v. 590,00 € rückerstattet.

Die DRV hat nun sämtliche Anwaltsgebühren (Vorverfahren und Klageverfahren) beglichen, jedoch nicht die entstandenen Gerichtskosten von 285,00 €.
Sie hat lediglich vorgebracht, dass diese nicht erstattungsfähig seien.

Wer kann mir hierzu etwas sagen? Ich habe im Netz nichts passendes gefunden und kenne mich damit leider nicht aus.
Sind die Gerichtskosten tatsächlich nicht erstattungsfähig? Wo kann ich das nachlesen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße
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Anahid
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#2

13.09.2021, 12:37

Wie lautet denn die KGE?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pebe71
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#3

14.09.2021, 14:36

Es erfolgte Anerkenntnis in der Hauptsache und "die Beklagte erklärt sich bereit, die Kosten der Klägerin dem Grunde nach zu übernehmen".
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Anahid
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#4

14.09.2021, 16:38

Habt Ihr die Gerichtskostenrechnung mal an das Amt geschickt und dann die Zahlung gefordert? Wenn ja, würde ich jetzt die gerichtliche Kostenfestsetzung beantragen und da Eure Aufforderung sowie die Ablehnung der Gegenseite beifügen.
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Adora Belle
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#5

14.09.2021, 16:56

Kann es sein, dass sich die DRV für kostenbefreit hält? Ich würde hier auch die Festsetzung beantragen.
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