Hallo,
wir sind hier etwas ratlos.
Februar 2021 - Forderungsschreiben gegen Schulder an Geschäftsadresse
April 2021 - MB gegen Schulder an dessen Geschäftsadresse geschickt, Nichtzustellung weil Adressat nicht ermittelbar unter Geschäftsadresse. Grund: verstorben.
Wir sind uns jetzt hier sehr unsicher, ob der MB gegen die Erben neu beantragt werden muss, oder ob man Neuzustellung gegen den verstorbenen Schuldner beantragen muss. Prinzipiell gibt es vermutlich Erben (Kinder, Frau). Aber wenn man schon weiß, dass der Schuldner verstorben ist, müsste man dann den MB nicht gezielt gegen die Erben richten?
Der Schulder ist zwischen Forderungsschreiben und MB-Antrag wohl verstorben, sehr plötzlich.
Was tun?
Danke im voraus.
Schuldner verstorben - Neuzustellung gegen Erben?
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Schau mal hier: viewtopic.php?t=70513
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Neues Verfahren gegen die Erben, wenn ihr sie denn kennt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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