Hallo,
ich will gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen und wollte dies online beim zuständigen Mahngericht machen. Dort finde ich bei den Folgeanträgen aber kein Formular für einen Einspruch. Muss der Einspruch schriftlich über beA eingelegt werden oder nehme ich das Formular Widerspruch und dieser wird dann als Einspruch gewertet?
Wer kann mir helfen?
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
- Anahid
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Ich würde den Einspruch per Schriftsatz einreichen. Widerspruch ist kein Einspruch. Und wenn Dir bereits bekannt ist, dass ein Widerspruch nicht mehr möglich ist, dann wäre ich mit der "Umdeutung" doch eher vorsichtig.
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Mir hat mal ein Mitarbeiter vom Gericht gesagt, dass es beim Widerspruch Formularzwang gibt - deswegen findet man es auch bei den online Folgeanträgen - und für den Einspruch kein Formularzwang gibt. Erklären konnte er mir es auch nicht, da er es auch nicht verstanden hat.
Deswegen lege ich Widerspruch immer mit Formular ein und den Einspruch als Schriftsatz per beA.
Deswegen lege ich Widerspruch immer mit Formular ein und den Einspruch als Schriftsatz per beA.
Das könnte sich aus § 703c Abs. 2 ZPO ergeben, wonach Formulare zu verwenden sind, wenn sie für Erklärungen der Parteien eingeführt sind ( so beim Widerspruchsformular ). Für den Einspruch gibt es halt kein Formular, weil ja das maschinelle Mahnverfahren als solches mit Erlass/Zustellung des VB endet. Der Einspruch führt dann von Amts wegen ( § 700 Abs. 3 ZPO ) zum Streitverfahren.