ich möchte mich nur nochmal vergewissern, mein Chef bringt mich gerade etwas durcheinander
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Ich muss Kostenfestsetzung (Gegner hat Kosten zu tragen) beantragen, habe einen Beschluss vorliegen, Kostenentscheidung beruht auf § 91a ZPO. Außergerichtlich wurde sich mit der gegnerischen Versicherung (Unfallsache) geeinigt, dass diese nur doch 1/3 des Schadens zahlt. Wir haben den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt.
Ich kann doch hier lediglich die 1,3 Verfahrensgebühr plus die Gerichtskosten festsetzen lassen oder
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)