Hallo in die Runde,
ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, welche mich gerade irgendwie überfordert. Wir sollen für eine Mandantin, welche in Ägypten lebt, bei einer luxemburgischen Firma eine Forderung eintreiben. Beim Antrag Mahnbescheid gilt ja, für ausländische Gläubiger Berlin. Gilt dies auch für Mandanten, die ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben? Dazu habe ich gerade nichts gefunden, und ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch, da ich so eine Zusammensetzung bisher auch noch nicht hatte
LG
Cry
Mandat Ägypten - Gegner Luxemburg - was mache ich?
- Crydea
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Ja, wie ich überhaupt auf die Idee mit dem Mahnbescheid gekommen bin, kann ich mir jetzt auch nicht mehr erklären... vielleicht, weil es um eine in Deutschland gelegene Mietwohnung ging
Naja, also der MB ist ja jedenfalls raus.
Im Leitfaden für den europäischen Zahlungsbefehl habe ich nun gelesen, dass auch eine gebietsfremde Person in einem EU-Mitgliedsstaat einen Antrag auf Zahlungsbefehl stellen kann und die Berechtigung dann in dem betreffenden Staat von der zuständigen Behörde geprüft wird.
Ich verstehe dies so, dass ich nun einen euorpäischen Zahlungsbefehl in Luxemburg für die Mandantschaft aus Ägypten beantragen kann und diesen vielleicht auch bekomme?
Ich komme hier derzeit nicht wirklich weiter
Naja, also der MB ist ja jedenfalls raus.
Im Leitfaden für den europäischen Zahlungsbefehl habe ich nun gelesen, dass auch eine gebietsfremde Person in einem EU-Mitgliedsstaat einen Antrag auf Zahlungsbefehl stellen kann und die Berechtigung dann in dem betreffenden Staat von der zuständigen Behörde geprüft wird.
Ich verstehe dies so, dass ich nun einen euorpäischen Zahlungsbefehl in Luxemburg für die Mandantschaft aus Ägypten beantragen kann und diesen vielleicht auch bekomme?
Ich komme hier derzeit nicht wirklich weiter