Hey,
folgendes Szenario: Eine Mandantin hat hier einst ein Testament beurkunden lassen. Mit diesem hat sie ihrem Sohn das ihr gehörende Grundstück vermacht, das Vermächtnis allerdings mit einem Wohnrecht für ihre Lebensgefährtin beschwert. Inzwischen ist die Erblasserin verstorben und es gab einen Rechtsstreit, da der Sohn das Wohnrecht nicht anerkennen wollte. Dieser ist geklärt, das Wohnrecht kann eingetragen werden.
Jetzt zu meiner Frage: Reicht es, wenn zur Beurkundung nur die Lebensgefährtin auftaucht und ich in der Urkunde schreibe, dass sie jetzt die Eintragung des Wohnrechts aufgrund Testaments vom XX.XX.XXXX und mit folgendem Inhalt im Grundbuch beantragt oder muss der Sohn als neuer Eigentümer ebenfalls erscheinen?
Gruß,
Willy
Wohnrecht aufgrund Testament
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Ich sehe nicht warum die Lebensgefährtin zur Beurkundung erscheinen müsste. Sollte das Wohnrecht bereits im (notariellen) Testament bewilligt worden sein, reicht ein formloser Antrag. Ansonsten bedarf es der Bewilligung des Erben.