Hallo zusammen,
ich steh gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Wir haben unseren Mandanten außergerichtlich vertreten wegen Herausgabe. Dann sollte eine Klage eingereicht werden unter der Voraussetzung dass PKH bewilligt wird. PKH wurde nicht bewilligt.
Ich habe bereits eine 1,3 GG außergerichtlich abgerechnet. Im Prüfverfahren entsteht ja nur eine 1,0 VG
Muss ich jetzt 0,65 GG auf die 1,0 VG anrechnen oder habe ich irgendwo einen Denkfehler.
Vielen Dank für eure Hilfe
LG Bärbel
Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr im Prozesskostenhilfeprüfverfahren
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Die 0,65 ist auf die 1,0 anzurechnen.