Hallo Ihr Lieben,
eine kleine Frage hätte ich bezüglich der Androhung der Zwangsvollstreckung.
Wir haben mit unserem Mdt im Wege einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Diese Rechnung hat der Mdt aber nur zur Hälfte bezahlt.
Ich habe jetzt schon öfter angemahnt und Fristen gesetzt. Aber es kam weder eine Reaktion noch eine Zahlung.
Jetzt soll ich das gerichtliche Mahnverfahren androhen. Darf ich hier schon eine 0,3 gemäß 3309 verlangen? Obwohl ich noch keinen Titel habe?
Danke bereits im Voraus
LG Stephie
ZV-Androhung bei eigenem Mandanten
- Liesel
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3309 ist eine ZV-Gebühr. Wie soll die denn ohne vollstreckbaren Titel entstehen?
LEBE DEN MOMENT
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Nein, die Voraussetzung für die Gebühr ist, dass Du statt zu drohen auch gleich vollstrecken könntest, was vorliegend nicht der Fall ist.