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Folgendes vorab:
Wir vertreten die Gläubigerin in der Zwangsvollstreckung aus den nachfolgenden Titeln:
Anerkenntnisurteil Räumung 12x 930,78 € = 11.169,36 € +Zahlung 6.012,65 € zzgl. Zinsen
Kostenfestsetzung 2.079,00 € zzgl. Zinsen
Räumungs- und Vollstreckungsauftrag gegen Eheleute (+ 8 minderjährige Kinder)
Wert 19.210,62 € (Räumung + Zahlung + Kfb + Zinsen)
Abrechnung im Normalfall:
0,3 gem. Nr. 3309 VV RVG + Postpauschale + Ust – Schuldner 1
und
0,3 gem. Nr. 3309 VV RVG + Postpauschale + Ust – Schuldner 2
Nun mein Problem:
Es kam zu außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Jobcenter und den Schuldnern. Das Jobcenter hat sich bereiterklärt die rückständigen Mieten (tituliert 6.012,65 €, nicht tituliert 7.951,98 €), die Kosten gerichtlichen Verfahrens (Kfb 2.079,00 €), die Zinsen sowie die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung (noch nicht genau zu beziffern, da die Abrechnung der Gerichtsvollzieherin noch fehlt) zu tragen. Zudem wird das Mietverhältnis fortgesetzt mit einer erhöhten Miete (960,84 €-neue Nettomiete) und der Räumungs- und Vollstreckungsauftrag zurückgenommen.
Was ich für den Räumungs- und Zahlungsauftrag normalerweise abrechnen kann ist mir klar (s.o). Unklar ist, wie ich den Rest abrechnen und ggf. anrechnen muss. Im Grund haben wir uns ja in Form eines Vergleiches geeinigt über nicht tituliert Mietrückstände (7.951,98 €), die Fortsetzung des Mietverhältnisses (12x 960,84 € = 11.530,08 €) zu einer erhöhten Miete (12x 30,06€ = 360,72 €).
Meine Idee zur Abrechnung:
Im Rahmen des erteilten Räumungs- und Vollstreckungsauftrages
Wert 19.210,62 € (Räumung + Zahlung + Kfb + Zinsen)
0,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3309 VV RVG – Schuldner 1
und
0,3 Verfahrensgeb. gem. Nr. 3309 VV RVG – Schuldner 2
1,0 Einigungsgeb. gem. Nr. 1003 VV RVG – Schuldner – 1+2
+2x Postpauschale
+ Ust
und im Rahmen des Vergleiches der zur Rücknahme des Räumungs- u. Vollstreckungsauftrages führte
Wert insgesamt 19.897,78 € ((nicht tituliert Mietrückstände (7.951,98 €), Fortsetzung Mietverhältnis (12x 960,84 € = 11.530,08 €) sowie Mieterhöhung (12x 30,06€ = 360,72 €))
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG
Postpauschale
+ Ust
Muss ich die ZV-Verfahrensgebühren auf die Geschäftsgebühr irgendwie anrechnen und die Einigungsgebühren abgleichen oder sind das zwei getrennte Abrechnungen? Oder bin ich mit meinen Gebühren völlig auf dem Holzweg?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe