Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nedise
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#1
05.04.2019, 15:03
Hi.
Ich habe hier von einer Schuldnerin eine Vermögensauskunft vorliegen. Natürlich ist hier nichts zu holen...
Die Schuldnerin schuldet unserem Mandanten gem. Anerkenntnisurteil 1.300 € sowie unsere RA-Kosten.
Welche Möglichkeiten hab ich denn, hier evtl. doch noch was zu holen?
Danke vorab ![Cool 8)](./images/smilies/icon_cool.gif)
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Laska
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#2
06.04.2019, 09:37
Hallo,
VAK liegt vor, nichts pfändbares vorhanden... also kannst du hier zurzeit nichts tun.
Du kannst nur die 2-Jahres-Sperrfrist abwarten und dann erneut die ZV einleiten, vielleicht ändert sich etwas an den Vermögensverhältnissen.
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Liebe Grüße
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Geiselmann
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#3
07.04.2019, 17:19
Man könnte über die Drittauskünfte die Angaben des Schuldners in der VAK überprüfen. S. Geiselmann