Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tiffi12
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#1
13.12.2018, 10:59
Hallo Zusammen
Gegen einen Zeugen ist die zwangsweise Vorführung wegen wiederholten Ausbleibens im Termin gem. § 380 Abs. 2 ZPO angeordnet worden. Gleichzeitig wurden dem Zeugen die durch Ausbleiben im Termin die verursachten Kosten auferlegt.
Wie und welche Kosten kann ich denn hier geltend machen?
Ich hatte so einen Fall noch nicht und bin hier Einzelkämpferin...
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
13.12.2018, 11:12
Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für den Anwalt und die Partei.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Tiffi12
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