Hallo zusammen,
ich soll in einer ZV-Sache eine Sicherungshypothek eintragen lassen.
Wir kommen aber nicht auf die Grenze von 750,00 €, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.
Nun stellt sich hier die Frage, ob der Antrag wohl durchgeht, wenn man durch nicht erfolgreiche weitere ZV-Maßnahmen Kosten produziert, um so an die Grenze zu kommen.
Die Hauptforderung sind 522,80 €, Zinsen derzeit 60,05 € und unverzinsliche Kosten 674,43 €.
Zinsen werden meiner Meinung nach nicht berücksichtigt...
Wie ist es aber mit RA und GVZ Kosten?
Kann jemand helfen?
Eintragung Sicherungshypothek
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Schau mal hier: http://www.fh-guestrow.de/Personen/206/ ... ngshyp.pdf
Da ist es sehr schön beschrieben.
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- mücki
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Also ich halte grundsätzlich nichts davon (sinnlose) Kosten zu produzieren. Zumal sich die Frage stellt, ob diese Kosten denn überhaupt als notwendige Vollstreckungskosten vom Schuldner ersetzt werden müssen. Eine zusätzliche ZV-Maßnahme würde daher nur Sinn machen, wenn man davon ausgehen kann, dass diese zumindest erfolgreich sein könnte. Da ihr bereits einen Eintragungsantrag gestellt habt, wird der zuständige Bearbeiter bei einem zweiten Antrag möglicherweise ganz genau hin schauen.
Erschwerend hinzu kommt, dass bei euren GW wohl eine ZV-Maßnahme nicht ausreichen würde (bei einem GW von 700,00 € beträgt die Gebühr zzgl. PTP + USt keine 40 €).
Erschwerend hinzu kommt, dass bei euren GW wohl eine ZV-Maßnahme nicht ausreichen würde (bei einem GW von 700,00 € beträgt die Gebühr zzgl. PTP + USt keine 40 €).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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BiBa hat geschrieben: ↑28.11.2018, 10:29Hallo zusammen,
ich soll in einer ZV-Sache eine Sicherungshypothek eintragen lassen.
Wir kommen aber nicht auf die Grenze von 750,00 €, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.
Nun stellt sich hier die Frage, ob der Antrag wohl durchgeht, wenn man durch nicht erfolgreiche weitere ZV-Maßnahmen Kosten produziert, um so an die Grenze zu kommen.
Die Hauptforderung sind 522,80 €, Zinsen derzeit 60,05 € und unverzinsliche Kosten 674,43 €.
Zinsen werden meiner Meinung nach nicht berücksichtigt...
Wie ist es aber mit RA und GVZ Kosten?
Kann jemand helfen?
Wenn man die obengenannten Kosten hinzuzählt, dan kommt Ihr doch auf 750,00 Euro, oder nicht?
Hinweis von Soenny: Zitate fremder Seiten, müssen auch als solche bezeichnet werden, ich weise auf den Urheberschutz hin!
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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In Ergänzung zu Alice:
Die Zinsen müssen bereits im Titel kapitalisiert sein (wie z.B. bei VB's). Nicht kapitalisierte Zinsen (also das typische 5 % über Basiszinssatz ab ...) werden nur als Nebenforderung eingetragen.
Die Zinsen müssen bereits im Titel kapitalisiert sein (wie z.B. bei VB's). Nicht kapitalisierte Zinsen (also das typische 5 % über Basiszinssatz ab ...) werden nur als Nebenforderung eingetragen.
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Unser Antrag wurde abgelehnt, weil wir die 750,00 € nicht erreichen....
Daher war ja die Idee, ob man durch kostenauslösende ZV-Maßnahmen an die Grenze kommt und der Antrag dann auch anerkannt wird.
Ist mir eigentlich auch nicht so recht, weil es halt quasi fest ist, dass ZV-Maßnahmen nichts bringen, aber ich weiß keinen anderen Rat, als es zu versuchen...
Daher war ja die Idee, ob man durch kostenauslösende ZV-Maßnahmen an die Grenze kommt und der Antrag dann auch anerkannt wird.
Ist mir eigentlich auch nicht so recht, weil es halt quasi fest ist, dass ZV-Maßnahmen nichts bringen, aber ich weiß keinen anderen Rat, als es zu versuchen...
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siehe #3
Bei eurer Konstellation kannst du davon ausgehen, dass jetzt "produzierte" Kosten genau geprüft und im Zweifelsfall abgesetzt werden und damit steht ihr dann wieder da wo ihr jetzt steht. Außerdem bräuchtet ihr min. 2 ZV-Maßnahmen wenn eure jetzige Gesamtforderung 674,43 € beträgt, wenn in der Summe noch die Zinsen enthalten sind, sogar noch mehr ... was soll der Quatsch?
Entweder ihr kommt auf min. 750,01 € oder eben nicht. Genau aus diesem Grunde wurde doch ein Mindestbetrag eingeführt, damit die Grundbücher nicht mit lauter geringen Forderungen "vollgespammt" werden.
Ihr dürft auch nicht vergessen: Die Eintragung der Zwangssicherungshypo bringt noch kein Geld. Wie sieht das Grundbuch in Abt. II und III aus? Lohnt es sich überhaupt da was eintragen zu lassen?
Bei eurer Konstellation kannst du davon ausgehen, dass jetzt "produzierte" Kosten genau geprüft und im Zweifelsfall abgesetzt werden und damit steht ihr dann wieder da wo ihr jetzt steht. Außerdem bräuchtet ihr min. 2 ZV-Maßnahmen wenn eure jetzige Gesamtforderung 674,43 € beträgt, wenn in der Summe noch die Zinsen enthalten sind, sogar noch mehr ... was soll der Quatsch?
Entweder ihr kommt auf min. 750,01 € oder eben nicht. Genau aus diesem Grunde wurde doch ein Mindestbetrag eingeführt, damit die Grundbücher nicht mit lauter geringen Forderungen "vollgespammt" werden.
Ihr dürft auch nicht vergessen: Die Eintragung der Zwangssicherungshypo bringt noch kein Geld. Wie sieht das Grundbuch in Abt. II und III aus? Lohnt es sich überhaupt da was eintragen zu lassen?
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Okay, ich frage jetzt mal ganz blöd: Was sind in deinem Fall denn "unverzinsliche Kosten"? Bisherige ZV-Kosten?
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Ja unverzinsliche Kosten sind ZV-Kosten...
Ich seh das ja auch so, dass das Quatsch ist, aber ich soll es halt machen, bzw. prüfen.
Des Chefs Wille ist sein Himmelreich
Ich danke Euch erstmal.
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Mit den Kosten der ZV kommst du doch auf über 750,00 Euro. Ich verstehe jetzt gerade das Problem ist.
Siehe Link unter Beitrag Nr. 2 von Samsara, dort auf Seite 2, Nr. III 1b).
Siehe Link unter Beitrag Nr. 2 von Samsara, dort auf Seite 2, Nr. III 1b).
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