Hallo,
wir haben ein Urteil wonach Quotelung angeordnet wurde. Wir haben vorgerichtlich einen Grundbuchauszug gezogen. Kann ich diese Gebühren dafür auch im KFA geltend machen?
Liebe Grüße
Kostenfestsetzungantrag
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, diese Kosten hätten meiner Ansicht nach im Klageauftrag als Nebenforderung eingeklagt werden müssen. Anders, wenn das während des Gerichtsverfahrens erfolgt wäre, dann wären dass u.U. Kosten des Verfahrens.
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