Gebühren bei Restitutionsklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

28.08.2007, 18:19

Hallo,

ich brauche dringend Hilfe in einem Restitutionsverfahren. Die Restitutionsklage wurde vor dem Landesarbeitsgericht zurückgenommen. Was für Gebühren kann ich im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen. Arbeitsrecht ist absolutes Neuland für mich, daher finde ich selbst unter Google nur schwerlich antworten.

Wäre super, wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Grüße :roll:
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#2

28.08.2007, 18:28

Ich würde hier ganz normal eine 1,6 Gebühr nach 3200 versuchen festsetzen zu lassen.

Normalerweise entsteht eine 1,1 Gebührn ach 3201.
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Monte
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#3

28.08.2007, 18:33

sternchen0306 hat geschrieben:Hallo,

ich brauche dringend Hilfe in einem Restitutionsverfahren. Die Restitutionsklage wurde vor dem Landesarbeitsgericht zurückgenommen. Was für Gebühren kann ich im Kostenfestsetzungsverfahren geltend machen. Arbeitsrecht ist absolutes Neuland für mich, daher finde ich selbst unter Google nur schwerlich antworten.

Wäre super, wenn mir einer weiterhelfen könnte.

Grüße :roll:
Kann mir überhaupt mal einer erklären, was dieses Wort "restitutionsklage" bedeutet?Also Klage is klar nä, aber Restitution??? Habe zwar mal Latein gehabt, komme aber damit auch nicht weiter.Noch nie gehört.
Laßt mich nicht dumm sterben... BITTE
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Annile
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#4

28.08.2007, 18:45

Restitution ist die Wiederherstellung.

Die Restitutionsklage im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, die andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen.
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#5

28.08.2007, 18:46

Ach ja.. wenn schon ein Termin stattgefunden hat natürlich auch noch die Terminsgebühr nah 3204.
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#6

28.08.2007, 18:48

ha, jetzt bin ich wieder ein bisschen schlauer.Aber das Wort habe ich ganz ehrlich grade zum ersten Mal gehört.
DANKE
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Kimmy

#7

28.08.2007, 18:53

Ich würde auch die ganz normalen Gebühren, die im Berufungsverfahren entstehen abrechnen. Kürzen, kann Dir die das Gericht immer noch... Und eigentlich ist es ja egal, ob das eine arbeitsgerichtliche Sache ist oder zivilrechtlich. Wenn der KfB dann da ist, musst Du mal berichten.
Gast

#8

29.08.2007, 16:24

Super, vielen lieben Dank.

Werde dann berichten, was dabei rausgekommen ist.

Liebe Grüße :wink:
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