Hallo,
ich stehe mal wieder voll auf den Schlauch. Folgender Sachverhalt:
Mein Chef hat letzte Woche einen Termin wahrgenommen. Nun soll ich die Angelegenheit abrechnen. Außergerichtlich sind wir tätig geworden (SW: 3.000,00 Euro). Anschließendes Klageverfahren mit VKH-Bewilligung (SW 3000,00 Euro).
Nun muss ich gegenüber dem Gericht und dem Mandanten abrechnen.
Aber wie sieht es nun mit der Anrechnung aus.
Ich rechne doch gegenüber ganz normal die GG ab. Und wie mache ich es beim Gericht? wo muss die Anrechnung erfolgen? Auf Wahlanwaltsseite und VKH?
Anrechnung einer GG auf VKH
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Du musst im VKH-Formular oben angeben, dass Ihr eine Geschäftsgebühr in Höhe von XX erhalten habt und gibst zusätzlich den Streitwert an.
Dann ziehst du unten bei "abzüglich Vorschüsse" die hälftige Geschäftsgebühr ab. Sollte es mal der Fall sein, dass es eine Differenzgebühr gibt, dann den Vorschuss zuerst von der Differenzgebühr abrechnen.
Was musst Du mit dem Mandanten abrechnen?
Dann ziehst du unten bei "abzüglich Vorschüsse" die hälftige Geschäftsgebühr ab. Sollte es mal der Fall sein, dass es eine Differenzgebühr gibt, dann den Vorschuss zuerst von der Differenzgebühr abrechnen.
Was musst Du mit dem Mandanten abrechnen?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 161
- Registriert: 03.03.2016, 18:32
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: NoRa / NT
Und wenn ich bislang noch keine Rechnung bzgl. des außergerichtlichen Verfahrens an den Mandant versandt habe? Dann trotzdem die Anrechnung reinnehmen? Ich verstehe deine weitere Aussage nicht ganz? könntest Du bitte erläutern?