Hallo Zusammen,
mit Insolvenzverfahren kenne ich mich leider quasi so gar nicht aus und brauche deshalb mal eure Hilfe.
Folgender Sachverhalt:
Wir als IT Unternehmen haben einem Kunden einen Server zur Verfügung gestellt, der auch weiterhin dem Kunden zur Verfügung steht, obwohl über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Da wir den Server in diesem Fall leider nicht ohne weiteres abschalten können, ist die Frage nun, was mit den nach dem Stichtag entstandenen Forderungen ist. Dadurch, dass eben der Server weiterhin zur Verfügung steht und weiterhin genutzt wird, werden diese Leistungen auch weiterhin abgerechnet.
Eine Kollegin hatte nun mit der Mitarbeiterin des Insolvenzverwalters darüber gesprochen. Diese teilte mit, dass man diese Forderungen als Schadenersatz noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Tabelle anmelden könne.
1. Stimmt das?
2. Wie machen wir das?
Grüße
Schadenersatz zur Insolvenztabelle anmelden
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Ist für mich Rechtsberatung, deshalb hierWir als IT Unternehmen haben einem Kunden einen Server zur Verfügung gestellt,
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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