Ich bin gerade etwas verwirrt....
Wir haben eine Angelegenheit in der wir außergerichtlich tätig waren (Schriftverkehr auch mit dem gegnerischen Anwalt). Da keine Einigung erzielt werden konnte, haben wir Klage eingereicht.
Nach längerem hin und her und einer Aufrechnung der Gegenseite wurde die Klage durch Urteil abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden gequotelt.
Als Entscheidungsgründe werden genannt "Die zulässige Klage ist unbegründet. - Die Klage war ursprünglich begründet."
Bei der Begründung steht unter einem Punkt " Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung vorgerichtlicher RAgebühren i. H. v. ....€ aus einem Streitwert.....
Zur Kostenverteilung ist ein fiktiver Streitwert unter anderem auch aus den vorgerichtlichen Kosten gebildet worden.
Die Frage ist nun ob wir und auch die Gegenseite die Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten durchführen müssen
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Vorab schon man vielen Dank eure Hilfe!