Hallo Zusammen,
die Bank verweigert uns die Herausgabe der gepfändeten Kontoauszüge bei Pfändung des Bankkontos.
Was tun?
Herausgabe von Kontoauszügen bei Pfüb Bank
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- Foren-Azubi(ene)
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Ich habe mal gehört auf ein Seminar, dass zu diesem Thema ein BGH Urteil ergangen sein sollte. Finde jedoch nichts. Dort sollte drin stehen, dass die Bank verpflichtet ist.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kenne nur Urteile, dass der Schuldner zur Herausgabe verpflichtet ist.
Hier ein Urteil, dass die Bank nicht verpflichtet ist:
Eine Bank ist als Drittschuldnerin nicht verpflichtet, die Kontoauszüge des Schuldners gegenüber dem Pfändungsgläubiger herauszugeben.
(LG Köln, Beschl. v. 22.3.2013, Az. 34 T 61/13, WM 2013, S. 1410 f.)
Falls jemand was neueres hat, bin ich dafür natürlich auch dankbar.
Hier ein Urteil, dass die Bank nicht verpflichtet ist:
Eine Bank ist als Drittschuldnerin nicht verpflichtet, die Kontoauszüge des Schuldners gegenüber dem Pfändungsgläubiger herauszugeben.
(LG Köln, Beschl. v. 22.3.2013, Az. 34 T 61/13, WM 2013, S. 1410 f.)
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Ich kenne bei den Kontoauszügen auch nur die Herausgabepflicht des Schuldners.
Soweit ich weiß, wurde nur hinsichtlich der Herausgabepflicht des Drittschuldners bezüglich Lohnabrechnungen über eine entsprechende Pflicht des Arbeitgebers neben dem Schuldners entschieden.
Dazu musste aber eine entsprechende Formulierung im PfÜB-Antrag enthalten sein.
Will man - wie hier - die Kontoauszüge erhalten, hilft nur der Weg über § 836 Abs. 3 ZPO.
Soweit ich weiß, wurde nur hinsichtlich der Herausgabepflicht des Drittschuldners bezüglich Lohnabrechnungen über eine entsprechende Pflicht des Arbeitgebers neben dem Schuldners entschieden.
Dazu musste aber eine entsprechende Formulierung im PfÜB-Antrag enthalten sein.
Will man - wie hier - die Kontoauszüge erhalten, hilft nur der Weg über § 836 Abs. 3 ZPO.