ich mache mir gerne (aber nicht immer bewusst) Probleme...
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Sachverhalt: Erbengemeinschaft bestehend aus Vater, Tochter, Sohn. Sohn strebt die Zwangsversteigerung an, wir vertreten Vater und Tochter, die das - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - verhindern/verzögern wollen. Auseinandersetzungsanspruch des Sohnes konnten wir pfänden, Gericht hat inzwischen aber Versteigerungstermin anberaumt. Was ist jetzt taktisch der klügste Schritt, um die Teilungsversteigerung noch etwas zu verzögern? Vergleichsverhandlungen laufen nicht, so dass ein Antrag nach § 180 Abs.2 ZVG nicht in Frage kommt.
Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswertes wurde bereits erhoben, aber zurückgewiesen.
Kann man das Verfahren ruhend stellen? Oder muss man hier jetzt einen Antrag auf Einstellung der Zwangsversteigerung stellen? Ich finde hier jede Menge Beiträge für den Fall, dass man selber die Teilungsversteigerung betreiben möchte, aber nichts darüber, wenn man diese verhindern / verzögern möchte.
Vielen Dank und Gruß (ziehe mir schon mal einen Helm über den Kopf)...