Verfahrensgebühr außergerichtlich und der einklagbare Teil...
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Wie zitiert ihr den "einklagbaren Teil" in der Klage???
zum Beispiel:
"... errechnet sich wie folgt:
Gegenstandwert: 1.000,00 EUR
0,65 Verfahrensgebühr... (was wird hier zitiert???)
AP
ZW
Mwst
Gesamt
Oder macht ihr es so, dass ihr zunächst die 1,3 Verfahrensgebühr ausweist und dann die Hälfte abzieht???