Hallo und guten Abend,
folgender Sachverhalt: Rechtsanwalt des K reicht Klage gegen B beim falschen Gericht ein.
B hat noch in einer anderen Sache einen Titel gegen K.
Jetzt will B, dass wir einen Pfüb einreichen und den Anspruch des K auf Erstattung der Kosten gegen seinen eigenen Anwalt pfänden, die aufgrund der falsch eingereichten Klage dem K entstanden sind, die aber nicht entstanden wären, wenn gleich beim richtigen Gericht Klage eingereicht worden wäre.
Also wäre der Anwalt des K der Drittschuldner.
Frage: Ist das überhaupt möglich und wenn ja, wie formulieren wir den Anspruch im Pfüb.
Ich hoffe, das der Sachverhalt verständlich ist.
Vielen Dank schon einmal
PL
Anspruch Pfüb
- Paula Luise
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- z0rr0
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Grundsätzlich könnte dies "frei" im Formular unter Punkt G formuliert werden.
Ich frage mich jedoch, welche zusätzlichen Kosten K entstanden sein sollen.
Ich frage mich jedoch, welche zusätzlichen Kosten K entstanden sein sollen.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Genau das war auch unsere Überlegung, als uns der Titel in die Hand gedrückt wurde mit der Bitte um Beantragung des Pfübs. Ich bin erst Mittwoch wieder im Büro und kann erst dann nachfragen.