Hallo,
ich habe von unserer Mandantschaft eine alte ZV-Sache bekommen, die im Jahre 2011 eine andere Kanzlei bearbeitet hat. Ich soll nur einen neuen Zwangsvollstreckungsversuch unternehmen und vorher eine Einwohnermeldeamtsanfrage starten.
a) Ich habe kein Geburtsdatum vom Schuldner ??? Geht das auch ohne Geburtsdatum ?
b)
In der mir überlassenen Handakte der Mandantschaft fehlen aus 2011 der zuletzt gestellte Zwangsvollstreckungsauftrag und 2 Einwohnermeldeamtsanfragen ? Wenn ich diese als Beleg nicht mitschicke und im Forderungskonto trotzdem aufnehme motzt der GV oder?
ZV Altsache- fehlende ZV-Belege
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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a) Ja, geht.
b) Selbstverständlich kannst Du keine Kosten aufnehmen, die nicht belegt werden können.
b) Selbstverständlich kannst Du keine Kosten aufnehmen, die nicht belegt werden können.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.