Wir (ebenfalls auf Arbeitsrecht spezialisiert) fragen auch immer, worum es geht und wenn er/sie eine Kündigung bekommen hat, dann ist auch ganz wichtig zu fragen, wann er die denn bekommen hat (wegen der Drei-Wochen-Frist). Natürlich ist bei uns auch wichtig zu fragen, wo die Person arbeitet. Schon allein wegen möglicher Interessenkollision ist das super wichtig. Auch die Telefonnummer erfragen wirTatjana H. hat geschrieben:Hallo,
ich habe mit meinem RA fast nur Arbeitsrecht und frage ganz normal nach dem Namen und um was es geht. Dann frage ich immer nach der Rechtschutz - falls der Mandant keine hat wird er darauf hingewiesen, dass er unsere Kosten zu tragen hat. Und ich frage auch immer nach dem Gegner und schaue dann im System nach, ob der nicht bei uns vielleicht gelistet ist als Mandant, da wir auch viele Firmen vertreten. Und dann gibts nen Termin.
Ansonsten fragen wir auch grob, weswegen man uns aufsuchen möchte. Es ist ja für den Anwalt super wichtig, sich schon einmal vorab darauf einstellen zu können, worüber er beraten soll. Wäre ich Anwalt, würde ich es auch vorher gerne wissen ...
Nach einer RSV dürfen wir nicht fragen, Anweisung vom Chef. Wir machen es dann aber immer so, dass wir sagen "und wenn Sie eine RSV haben, dann bringen Sie bitte Ihren Versicherungsschein mit". Meistens ergibt sich dann ein Gespräch über die Kosten. Meist kristallisiert sich dann heraus, ob jemand einen Beratungshilfeschein benötigt. Den schicken wir dann grundsätzlich auch erst zum Amtsgericht. Ohne Schein gibt's auch bei uns keine Beratung.
Grundsätzlich sollen die Mandanten aber schon zu einem Termin zu uns kommen. Telefonische Beratung gibt es nur selten und darüber entscheidet dann der Chef. Manchmal kommen Mandanten von ein paar Hundert Kilometern entfernt. Denen muten wir auch keinen persönlichen Besprechungstermin zu .
Sorry, das wäre mir auch zu dürftig. Eigentlich würde ich von meinem Sekretariat erwarten, dass diese für mich den Termin oder Telefontermin vereinbarten oder das ggf. nach Rücksprache selbst tun. Und außerdem wäre mehr Inhalt wünschenswert, ausreichend ist das meiner Meinung nach nicht.Dieser RA erhält von seinem Sekretariat eine E-Mail mit dem Inhalt "Neue Verkehrsrechtssache, Name und Telefonnummer plus Rückrufbitte".