Hallo
wir haben hier einen Erbscheinsantrag, der durch einen Beteuer beurkundet wurde. Benötige ich für die Beantragung des Erbscheins beim Nachlassgericht die betreuungsgerichtliche Genehmigung?
Erbschein betreuungsgerichtliche Genehmigung?
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Nach § 1822 nr. 2 BGB dürfte der Betreuer nur für die Ausschlagung eine Genehmigung benötigen. Was meinst du aber damit, dass der Antrag durch den Betreuer beurkundet wurde? Ist der Betreuer = Notar?