Aufhebungsbeschluss PKH

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Binchen24
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#1

23.11.2016, 10:50

Hallo,

wir haben einen Mandanten vertreten. Dieser hat PKH bewilligt bekommen. Jetzt sollte der eine neue Erklärung abgeben, wie üblich. Doch der Mandant hat darauf nicht reagiert, sodass die PKH aufgehoben wurde. Jetzt soll ich den Mandanten aufklären, was jetzt auf ihm zukommt und welche Kosten entstehen. Also es kann ja sofortige Beschwerde eingelegt werden. Falls der Mandant uns beauftragt, entstehen für ihn Kosten?
Bianca666
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#2

23.11.2016, 11:01

Für die Einlegung der Beschwerde könnt ihr eine 0,5 nach 3500 RVG abrechnen.
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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jojo
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#3

23.11.2016, 11:12

Und fürs Verfahren 40,00 Gerichtskosten, frag mich aber nicht nach der Nummer...
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Binchen24
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#4

23.11.2016, 11:12

nach welchem Wert?
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jojo
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#5

23.11.2016, 11:28

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#6

23.11.2016, 14:03

60,-- EUR KV 1812 GKG, falls es eine Familiensache ist: KV 1912 FamGKG. Die Gebühr entsteht nur bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde.
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