Erstattung Seminarkosten Steuererklärung

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Anton79
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#11

03.08.2007, 11:29

du hast mich in angst und schrecken versetzt. wenn ich nicht was bei den steuern raus bekomme, kann ich mich gleich - überspitzt gesagt - erschießen.

die pendlerpauschale sind doch auch werbungskosten oder? ich habe seminarkosten in diesem jahr von circa 800 EUR . liegt also noch unter der 930 EUR grenze.

aber wenn die pendlerpauschale zu diesen werbungskosten gehört, dann komme ich über eur 930
Mondelfin

#12

03.08.2007, 11:46

Ja, Du hast recht. Ich könnt mich ja mal wieder ... treten

Übrigens. Du brauchst nicht die einzelnen Arbeitstage angeben. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das FiAmt 230 Arbeitstage ohne Nachweise. Und natürlich die Pauschale für die Kontoführung nicht vergessen. Die fällt auch unter Werbungskosten. Ich glaub die beträgt 15,00 €, da bin ich mir aber wirklich nicht sicher. Am besten mal googeln.
Und natürlich nicht die ganzen absetzbaren Versicherungen etc. vergessen.

Entschuldige bitte, wenn ich Dich in Panik versetzt habe, das war wirklich nicht meine Absicht.
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#13

03.08.2007, 11:46

Nach § 9 Abs. 2 EStG ist die derzeitige Rechtslage die, dass erst ab dem 21. Kilometer die Pendlerpauschale für jeden vollen Kilometer angesetzt werden kann. Hiergegen sind bereits Klagen bei den Finanzgerichten anhängig, zur Zeit ist aber eines der Verfahren an das Bundesverfassungsgericht abgegeben worden, welches die Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Grundgesetz prüfen soll. Für die Steuererklärung 2006 gilt das noch nicht, da ist es wie vorher, da die Regelung "21. km" (§9 Abs. 2 EStG) zum 1.1.07 in Kraft trat.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Anton79
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#14

03.08.2007, 11:48

kein prob mondelfin alles klar beidir?


@master,

weißt du - oder sonst wer- ob die pendlerpauschael auch zu den werbungskosten zählt?
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#15

03.08.2007, 12:00

Ja, sie zählt zu den Werbungskosten, wenn sie denn den 21. Km um mindestens einen vollen Km übersteigt.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Anton79
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#16

03.08.2007, 12:16

bei mir sind es 37 kilometer für eine einfache strecke, das heißt es wären
74 kilometer, d.h. es wären anzusetzrn wohl 54 kilometer , richtig?

oder sind nur die einfachen streckenkilometer zu berücksichtigen?

sind 260 tage anzusetzen? bei 52 wochen und 5 arbeitstagen pro woche?
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butterflybabe
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#17

03.08.2007, 12:21

Bei der Pauschale wird nur der "Hinweg" zur Arbeit gerechnet. Also kannst du pro Tag 16 km ansetzen.
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Annile
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#18

03.08.2007, 13:10

Immer alles geltend machen - egal ob die Kilometer nur ab dem 21. Kilometer geltend - wegstreichen tun die dir genug...
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StineP

#19

03.08.2007, 13:14

260 Tage stimmt nicht ganz. Es sind weniger. Das Finanzamt muss davon ausgehen, dass du auch Urlaub hast und mal krank bist.
Anton79
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#20

03.08.2007, 13:14

und wieviele tage? muss ich das überhaupt ausrecznen? oder rechnt das finanzamt selbst? müßten doch bei 52 wochen und 5 arbeitstagen pro woche 260 tage sein odeR?
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