Hallo Ihr Lieben,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben im Grundbuch eines Schuldners mehrer Zwangssicherungshypotheken eingetragen. Daraufhin wollte der Schuldner Raten zahlen und wir haben nix weiteres gemacht. Nun kamen keine Raten mehr und ich wollte die Zwangsversteigerung beantragen. Dies habe ich auch getan. Nun kam das Zeugnis vom Grundbuchamt und auf einmal steht ein weiterer Eigentümer mit im Grundbuch (vom Alter her könnte es die Schwester des Schuldners sein). Grundbuchauszug habe ich natürlich angefordert (ist derzeit noch nicht da).
Nun meine Fragen, kann ich gegen den weiteren Eigentümer auch vollstrecken? Der weitere Eigentümer muss ja notgedrungen von den Sicherungshypotheken erfahren haben? Wie haftet dieser nun? Kann ich trotzdem die ganzen Grundstücke versteigern lassen oder jetzt nur die anteiligen Flächen?
Es wurde von keinem Notar etc eine entsprechende Löschungsbewilligung bzw. Pfandfreigabe beantragt.
Hab mich jetzt schon sehr gewundert, wo der weitere Eigentümer herkommt, vorher war es immer nur der Schuldner.
Vielen Dank für eure Hilfen!
Weiterer Eigentümer trotz Zwangssicherungshypotheken
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Hallo und erstmal HERZLICH WILLKOMMEN hier
Hattest du vorher keinen Grundbuchauszug? Ich könnte mir vorstellen, dass durch den "neuen, zweiten" Eigentümer genau die ZV in das Grundstück verhindert werden soll
du kannst jetzt nur noch in den Anteil deines Schuldners pfändenSidda_Band1984 hat geschrieben:oder jetzt nur die anteiligen Flächen?
Hattest du vorher keinen Grundbuchauszug? Ich könnte mir vorstellen, dass durch den "neuen, zweiten" Eigentümer genau die ZV in das Grundstück verhindert werden soll
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wie icerose schon geschrieben hat, kannst du nur noch in den Anteil des Schuldners vollstrecken.
MIch verwundert nur ein wenig, dass ein neuer Eigentümer eingetragen werden konnte, ohne, dass Ihr darüber benachrichtigt worden seid. MIr fällt gerade nur eine Möglichkeit ein, wie das passieren konnte: der Schuldner hat einen Anteil an den anderen Eigentümer aufgrund von Vormerkungen übertragen müssen. Ich hatte das schon mal, da hatte ein Ehepaar eine Immobilie zu je 1/2 gekauft. Dann hat der Ehemann seinen Anteil an die Ehefrau übertragen, jedoch mit der Einschränkung, dass im Falle einer Scheidung der an die Ehefrau übertragene Anteil an ihn zurückfällt. Ich weiß nur nicht, ob in solchem Fall die eingetragenen Gläubiger benachrichtigt werden oder nicht.
MIch verwundert nur ein wenig, dass ein neuer Eigentümer eingetragen werden konnte, ohne, dass Ihr darüber benachrichtigt worden seid. MIr fällt gerade nur eine Möglichkeit ein, wie das passieren konnte: der Schuldner hat einen Anteil an den anderen Eigentümer aufgrund von Vormerkungen übertragen müssen. Ich hatte das schon mal, da hatte ein Ehepaar eine Immobilie zu je 1/2 gekauft. Dann hat der Ehemann seinen Anteil an die Ehefrau übertragen, jedoch mit der Einschränkung, dass im Falle einer Scheidung der an die Ehefrau übertragene Anteil an ihn zurückfällt. Ich weiß nur nicht, ob in solchem Fall die eingetragenen Gläubiger benachrichtigt werden oder nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Hi!
Ja ich hatte vorher Grundbuchauszüge und auch in den Eintragungsmitteilungen stand immer nur der Schuldner. Nein Vormerkungen etc standen vorher nicht im Grundbuch. Ich bin jetzt mal auf den Grundbuchauszug gespannt, da steht ja drin, wann der neue Eigentümer eingetragen wurde und durch welchen Vertrag bzw. zu welcher Urkunde bei welchem Notar das gemacht wurde.
Ja ich hatte vorher Grundbuchauszüge und auch in den Eintragungsmitteilungen stand immer nur der Schuldner. Nein Vormerkungen etc standen vorher nicht im Grundbuch. Ich bin jetzt mal auf den Grundbuchauszug gespannt, da steht ja drin, wann der neue Eigentümer eingetragen wurde und durch welchen Vertrag bzw. zu welcher Urkunde bei welchem Notar das gemacht wurde.
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