Muster einer Drittschuldnerklage?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
susa288
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#1

22.10.2015, 09:14

Hallo, ich habe leider nichts gefunden im Forum.

Ich habe hier einen PfÜB rausgejagt, in dem ich die Mieter unseres Schuldners als Drittschuldner einbeziehe. Einer der Mieter hatte sich daraufhin kurz telefonisch gemeldet und gefragt, ob es ok wäre, wenn er erstmal zum Schuldner geht (haben wohl ein gutes Verhältnis) und mit ihm spricht, dass er von selbst die Forderung zahlt. Das hat wohl leider nicht geklappt. Nachdem einen Monat später dann immernoch keine Nachricht kam, habe ich beide Mieter noch einmal zur Drittschuldnerauskunft mit Frist aufgefordert und sie auf ihre Pflichten und die durch eine Pflichtverletzung entstehenden Folgen hingewiesen.

Bis heute habe ich keine Nachricht. Nun möchte ich eine Drittschuldnerklage schreiben, aber ich hab überhaupt keine Ahnung, wie die aussehen muss. Kann mir da einer helfen? :panik
Zuletzt geändert von susa288 am 22.10.2015, 09:29, insgesamt 1-mal geändert.
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niva
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#2

22.10.2015, 09:18

wenn du in Tante Goggel das Wort "Drittschuldnerklage eingibt, ist dies dein erster Treffer:

http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... rts-f43983
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susa288
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#3

22.10.2015, 09:23

Ja, das hab ich selbst schon gefunden. Google kann ich bedienen, danke. Hilft mir nur leider nicht, weil fast alles auf Lohnpfändung ausgelegt ist.

Aber wie dem auch sei. Hätte ja sein können, dass hier jemand ein passendes Muster hat.

Ich werd schon was finden.
Maddien
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#4

22.10.2015, 09:25

Und warum suchst Du ein "Muster einer Drittschuldnererklärung" für eine Drittschuldnerklage?
läuft...
:huch
susa288
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#5

22.10.2015, 09:27

Suchwort: "Muster Drittschuldnerklage"

https://www.bing.com/search?q=Muster+Dr ... 1a4ad3d7bb
susa288
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#6

22.10.2015, 09:28

Oh Mist! Ja, den Fehler seh ich jetzt erst...in der Überschrift. Sorry.
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Riverside
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#7

22.10.2015, 09:29

Eine Drittschuldnererklärung erfordert doch nur ein paar Sätze, die sich aus § 840 ZPO ergeben
?
(1) Auf Verlangen des Gläubigers hat der Drittschuldner binnen zwei Wochen, von der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an gerechnet, dem Gläubiger zu erklären:

1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten bereit sei;
2. ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen;
3. ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet sei;
4. ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, nach § 850l die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist, und
5. ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 handelt.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Maddien
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#8

22.10.2015, 09:31

Für eine Drittschuldnerklage würde ich ein gutes Formularbuch empfehlen :) Ist nichts anderes als eine Leistungsklage.
läuft...
:huch
susa288
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#9

22.10.2015, 09:31

Ja, die Erklärung hab ich doch schon angefordert aber keine Antwort erhalten... ich suche ein Muster für die Klage. :roll: :sad:
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AliceImWunderland
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#10

22.10.2015, 09:35

Es ist eine normale Zahlungsklage, nur dass du zusätzlich noch dem Schuldner den Streit erklärst.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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