Forderung gegen nicht eingetragenen Verein

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niva
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#1

28.09.2015, 09:28

Wir sind beauftragt eine Forderung gegen einen nicht im VR eingetragenen Verein geltend zu machen. Post ist nicht zustellbar, Homepage und Mailadresse sind gelöscht und die Telefonnummer gibt es nicht mehr.

Ich habe jetzt nur einen Darlehensvertrag unserer Mdtin mit dem Verein vorliegen, auf dem zwar die Namen des Vorstandsvorsitzenden und des Schatzmeister stehen, aber das war es dann auch schon.

Das Internet spuckt leider keine weiteren Daten aus (weder zum Verein noch zu den Personen) und auch Faceb**** kennt die Personen nicht. da der nicht eingetragene Verein wie eine BGB-Gesellschaft behandelt wird, gehe ich mal davon aus, dass auch eine Gewerbeamtsanfrage nichts bringen wird.

Habt ihr hier noch eine Idee, wie ich hier weiter vorgehen kann?
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Pilgrim

#2

28.09.2015, 10:56

Ich stelle auch bei Einzelunternehmen eine erweiterte Gewerbeamtsanfrage und bitte um Mitteilung der Anschriften der Inhaber bzw. bei Gesellschaften der Gesellschafter. Hast du schon bei den Nachbarn angerufen? Die geben ja auch gern den Vermieter weiter. Vielleicht hat der die neue Anschrift ...
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Tigerle
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#3

28.09.2015, 12:57

weißt Du, ob der Verein als gemeinnützig anerkannt war, dann muss er ja eine Steuernummer haben, bzw. bei Gründung muss an es gegenüber dem Finanzamt ja anzeigen.

Ansonsten ist ein nicht eingetragener Verein nirgends registriert.

Der Vereinssitz ist meist der Sitz des 1. Vorsitzenden. Weiß denn Euer Mandant nicht mehr? Wenn er ein Darlehen vergibt, wird er sich doch über den Verein etwas informiert haben.
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niva
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#4

28.09.2015, 13:00

Tigerle hat geschrieben:Wenn er ein Darlehen vergibt, wird er sich doch über den Verein etwas informiert haben.
:lolaway :lolaway :lolaway du kennst unsere Mdten schlecht. ich kann froh, dass es überhaupt einen schriftlichen Darlehensvertrag gibt.

bei Mdtin habe ich parallel angefragt, was sie denn weiß. aber die Idee mit der Anschrift ist gut. das werde ich auf jeden Fall mal versuchen.
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Tigerle
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#5

28.09.2015, 13:36

niva hat geschrieben: :lolaway :lolaway :lolaway du kennst unsere Mdten schlecht. ich kann froh, dass es überhaupt einen schriftlichen Darlehensvertrag gibt.

bei Mdtin habe ich parallel angefragt, was sie denn weiß. aber die Idee mit der Anschrift ist gut. das werde ich auf jeden Fall mal versuchen.
:schock Ach du meine Güte.

Wie hat sie denn das Darlehen gegeben, auf ein Bankkonto einbezahlt, in bar? Hat sie eine Quittung erhalten, steht da was brauchbares drauf.
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niva
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#6

28.09.2015, 13:42

Tigerle hat geschrieben:
niva hat geschrieben: :lolaway :lolaway :lolaway du kennst unsere Mdten schlecht. ich kann froh, dass es überhaupt einen schriftlichen Darlehensvertrag gibt.

bei Mdtin habe ich parallel angefragt, was sie denn weiß. aber die Idee mit der Anschrift ist gut. das werde ich auf jeden Fall mal versuchen.
:schock Ach du meine Güte.

Wie hat sie denn das Darlehen gegeben, auf ein Bankkonto einbezahlt, in bar? Hat sie eine Quittung erhalten, steht da was brauchbares drauf.
dass der Darlehnsvertrag ein Datum, Unterschriften und den Darlehensbetrag enthält und sogar noch ein Fälligkeitsdatum drin steht, ist wesentlich mehr als mir hier die meisten Mandanten vorlegen.

oft genug gibt es ein paar handschriftliche Noitzen, die kaum lesbar und in schlechtem türkisch sind oder einen Kontoauszug, bei dem nicht mal ein Verwendungszweck dabei ist. oder ein zur Hälfte ausgefüllter Vordruck eines Darlehensvertrags, wo nicht einmal ein Betrag auftaucht.
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