Hallo liebe Mitstreiter,
der Vorstand hat zum Vereinsregister angemeldet:
1. Der Verein ist aufgelöst.
2. Herr ... ist zum Liquidator bestellt worden. Er vertritt den Verein allein.
3. Allgemeine Vertretungsberechtigung für den Liquidator.
Nun ist vom zuständigen Registergericht gefordert worden, dass auch das Ausscheiden der Vorstandsmitglieder anzumelden sei. Eine entsprechende Bestimmung dazu habe ich nicht gefunden. Auch mehrere Formularbücher sehen in diesem Fall keine gesonderte Anmeldung des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder vor.
Kann die Anmeldung des Ausscheidens der Vorstandsmitglieder gefordert werden?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Auflösung Verein
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