Arbeitsrechtlicher Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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aaradya
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#1

27.07.2015, 13:03

Hallo zusammen,

wir sollen einen arbeitsrechtlichen MB veranlassen.
Wir haben den MDT beraten und er hat sich eben für diesen MB entschieden.

Gesamtforderung sind 22.414,29€.
Welche Gebühren fallen für den MB an?
Rechne ich diesen MB genauso wie einen im ZR ab, gleiche Gebühr?
Und bekomme ich für die außergerichtliche Tätigkeit auch eine Geschäftsgebühr die ich auf die MB-Geb. anrechnen muss?

(Muss der MB wirklich mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden?) Handschriftlich wird nicht akzeptiert!!!

Für mich ist diese Sache komplette Neuland!

Bedanke mich schon jetzt für Eure Hilfe
Pilgrim

#2

27.07.2015, 13:12

Den letzten arbeitsrechtlichen MB habe ich per Hand ausgefüllt, da wir gar keine Schreibmaschine haben.

Und ja, den rechnest du gegenüber dem Mandanten, was die Anwaltsgebühren angeht, genauso ab wie einen zivilrechtlichen MB.
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Liesel
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#3

27.07.2015, 13:13

Im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren entstehen die gleichen Gebühren wie im "normalen" MV. Unterschied hier ist, dass die Gebühren nicht erstattungsfähig sind.

Die Anrechnung der GeschG auf die 3305 muss bei der Abrechnung an den Mandanten erfolgen. Allerdings sehe ich in deinem Beitrag nicht, dass die GeschG angefallen ist.

Und ja....der MB darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden.

Im Arbeitsrecht mache ich nie ein Mahnverfahren, sondern gleich eine Klage.
LEBE DEN MOMENT

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(UNHEILIG)
Pilgrim

#4

27.07.2015, 13:20

Der MB kann auch handschriftlich ausgefüllt werden:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 7995795814

Seite 14 Ausfüllhinweise
suzette
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#5

27.07.2015, 13:26

Dort wiederum steht doch aber:

"Wird der Mahnantrag von einem Rechtsanwalt gestellt, kann der Vordruck nicht benutzt werden. Vielmehr ist die Formularausführung zur Ausfüllung mittels Schreibprogramm zu benutzen."

Also auch nicht mal Schreibmaschine?
Pilgrim

#6

27.07.2015, 13:33

Ich kann nur sagen, dass ich den letzten MB Antrag handschriftlich ausgefüllt habe. Vielleicht sollte einfach mal das ARG angerufen werden
aaradya
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#7

27.07.2015, 13:45

Wir haben eine Monierung bekommen und da steht nun eben drin, dass nur mittels Schreibprogramm eingereicht werden kann. Wie soll ich das mit dem Schreibprogramm nun verstehen?

Welche MB Gebühr fällt für den Mahnbescheid an? wirklich 200 Euro?
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