Hallo
Habe folgendes kostenrechtliches Problem:
Vor etwa 6 Monaten haben wir eine Grundschuldbestellung i.H.v. € 150.000,00 beurkundet, die im Grundbuch einer Eigentumswohnung eingetragen wurde.
Nunmehr haben wir im Auftrag der Eigentümer und der Gläubigerin der Grundschuld eine Nachverpfändung hinsichtlich der zur Eigentumswohnung gehörenden
Garage beurkundet (mit ZV-Unterwerfung).
Abrechnen würde ich hier nach KV 21200 eine 1,0 Gebühr.
Kopfzerbrechen bereitet mir aber der Geschäftswert. Muss ich hier tatsächlich den vollen Wert von € 150.000,00 ansetzen? Oder kann ich evtl. einen Teilwert
nehmen? Bei einem Wert von € 150.000,00 ergibt sich eine Gebühr von € 354,00, was mir im Hinblick auf den Umfang der Urkunde recht hoch erscheint.
Vielleicht kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank schonmal
LG Tine