Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit einem Notar...
Ich habe im Juli 2012 bei einem Notar eine Zweitausfertigung eines Titels angefordert. Nach etlichen Erinnerungen (schriftlich und telefonisch) liegt mir diese Zweitausfertigung bis heute noch nicht vor. Bei telefonischen Anfragen heißt es immer "ja, der Notar wird nochmal an die Erledigung erinnert", es tut sich aber nichts.
Meine Geduld ist nun langsam am Ende...
Ich würde den Notar gern nocheinmal anschreiben und ihm eine "Beschwerde androhen". Richte ich eine Beschwerde über einen Notar an die Notarkammer oder das Amtsgericht? Hat vielleicht jemand eine andere Idee was ich statt einer Beschwerde machen könnte?
Danke + viele Grüße
Beschwerde über Notar
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Beschwerden gegen Notare müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer eingereicht werden, damit die Notare zu erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können.
Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln;
erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste,
zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste,
und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.
-Konfuzius-
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- Lämmchen
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Wo nimmst Du das denn her? Zuständig ist das Landgericht, sofern der Notar nicht selbst der Beschwerde abhilft. § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotOnico86 hat geschrieben:Beschwerden gegen Notare müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer eingereicht werden, damit die Notare zu erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können.
Ich würde wohl auch noch einmal mahnen unter Verweis auf eine Beschwerde. Wobei Du da ja schon mehr Geduld hast, als ich sie gehabt hätte.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
Wie wurde denn die Erteilung der 2. Ausfertigung begründet und wo befindet sich insbesondere die 1.?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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So abwegig ist das nicht. Das entnehme ich der Seite der Westfälischen Notarkammer:Lämmchen hat geschrieben:Wo nimmst Du das denn her? Zuständig ist das Landgericht, sofern der Notar nicht selbst der Beschwerde abhilft. § 15 Abs. 2 Satz 1 BNotOnico86 hat geschrieben:Beschwerden gegen Notare müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer eingereicht werden, damit die Notare zu erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können.
Ich würde wohl auch noch einmal mahnen unter Verweis auf eine Beschwerde. Wobei Du da ja schon mehr Geduld hast, als ich sie gehabt hätte.
"In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Sie bearbeitet Beschwerde von Beteiligten, die mit der Arbeit des Notars nicht einverstanden sind. In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen den Beschwerdeführern und den betroffenen Notaren zu vermitteln."
§ 15 Abs. 2 BNotO sagt ja aus, dass gegen die Verweigerung der Tätigkeit die Beschwerde [...] stattfindet.
Er verweigert ja aber nicht seine Tätigkeit, er reagiert einfach nur nicht auf die Schreiben der Fragestellerin bzw. diese wird immer wieder mit der Aussage, der Notar werde noch einmal erinnert, vertröstet.
Natürlich könnte man dieses Verhalten aber als "Verweigerung" sehen.
Ich würde noch einmal dort anrufen oder hinschreiben und mit einer entsprechenden Beschwerde "drohen".
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Vielen Dank für eure Antworten. Ja, natürlich würde ich den Notar letztmalig mahnen - wollte ihm die Beschwerde bei der Notarkammer androhen, war mir jedoch nicht sicher, ob sie tatsächlich an die Notarkammer oder das Gericht gerichtet wird.
Also Landgericht. Vielen Dank!
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