Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Js123
- Forenfachkraft
- Beiträge: 217
- Registriert: 08.09.2014, 15:23
- Beruf: Sb. gerichtliches Mahnwesen
#1
29.09.2014, 13:14
Hallo
weiß jemand, wie hoch die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind, wenn wir durch ihn einen Haftbefehl zustellen lassen und die Haft angeordnet werden soll?
Vielen Dank im Voraus
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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Dane129
- Daueraktenbearbeiter(in)
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#2
29.09.2014, 13:38
Für die Verhaftung gilt Nr. 270 GvKostG mit EUR 39,00 + Auslagen (meist Wegegeld und Auslagenpauschale).
Sofern der Schuldner die VA abgeben sollte, kommt Nr. 260 GvKostG mit EUR 33,00 hinzu.