Hallo ihr Lieben,
ich steh irgendwie auf dem Schlauch.
Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.
Folgendes:
Wir (Gläubiger) haben Zwangsversteigerung beantragt, wurde auch angeordnet.
Schuldner-RA legt sofortige Beschwerde ein + beantragt einstweilige Einstellung.
Wir haben beantragt Beschwerde zurückzuweisen + Einstellung zugestimmt.
Verfahren wurde einstweilen eingestellt.
Beschwerde wurde zurückgenommen
Beschluss erging, dass Schuldner Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen muss.
Mach ich jetzt einen Kfa beim ZVG-Gericht wg. Gebühr für Beschwerde?
Hatte sowas noch nie
schonmal & einen schönen Feierabend
VG Weneste
Zwangsversteigerung-sofortige Beschwerde-Kfa?
- Frau Cindy
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Jaweneste hat geschrieben:Mach ich jetzt einen Kfa beim ZVG-Gericht wg. Gebühr für Beschwerde?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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