Zwangsvollstreckung, Pfändung in den Gesellschaftsanteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kikki
Foren-Azubi(ene)
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#1

11.04.2014, 16:03

Hallo,

ich benötige Hilfe bezüglich des folgenden Sachverhalts: Es geht um Pfändung in den Gesellschaftsanteil eines Schuldners (Schuldner hat mit Ehefrau eine GbR gegründet). Einziges GbR-Vermögen ist die gemeinsam privat bewohnte Immobilie, in die vollstreckt werden soll. Ist der nachstehende Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses in Ordnung?


Antrag auf Erlass eines Pfändungs– und Überweisungsbeschlusses
zum AZ. XXXX


Wir beantragen,

den entworfenen Beschluss zu erlassen

sowie die Zustellung an die Drittschuldnerin (GbR der Eheleute), (Anschrift), vertreten durch die Gesellschafter (Eheleute), ebenda, zu vermitteln mit Aufforderung nach § 840 ZPO.

Drei Durchschläge anbei.


Rechtsanwältin/Rechtsanwalt




Pfändungs- und Überweisungsbeschluss


in der Zwangsvollstreckungssache der

1. der Frau XXXX, (Anschrift),
Gläubigerin zu 1),

2. des Herrn XXXX, (Anschrift)
Gläubiger zu 2),


Verfahrensbevollmächtigte: XXXX

gegen

Herrn/Frau XXXX, (Anschrift),
Schuldner


aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom XXXX, AZ.: XXXX.


Nach dem Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom XXXX, AZ. XXXX

können die Gläubiger von dem Schuldner noch beanspruchen:

XXXX € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus XXXX € seit dem XXXX
und aus weiteren XXXX € seit dem XXXX


Wegen dieser Ansprüche sowie der Kosten dieses Beschlusses und seiner Zustellung
(vergleiche nachfolgende Kostenrechnung XXXX.) werden die Ansprüche und Rechte des Schuldners gegen

die XXXX GbR, (Anschrift)

(Drittschuldnerin)

vertreten durch die Gesellschafter (Eheleute) ebenda,

aus dem Gesellschaftsvertrag der zwischen dem Schuldner und (Ehefrau) XXXX beste-henden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie insbesondere die Anteile an dem Gesell-schaftsvermögen, die dem Schuldner als Gesellschafter aus seiner Geschäftsführung zu-stehenden Leistungen, der Anspruch auf fortlaufende Zahlung des Gewinnanteils, das Recht auf Kündigung der Gesellschaft sowie das Auseinandersetzungsguthaben gepfändet.

Die Drittschuldnerin darf, soweit die Ansprüche und Rechte gepfändet sind, an den Schuldner nicht mehr leisten. Der Schuldner hat sich jeder Verfügung über die Ansprüche und Rechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten.

Gleichzeitig werden die Ansprüche und Rechte aus dem Gesellschaftsvertrag dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Gegenstandswert: XXXX €

I. Gerichtskosten
1. Gebühr gem. Nummer 2111 Kost.-Verz. XXXX €
2. Zustellungskosten KV 9002 XXXX €
Summe: XXXX €

II. Anwaltskosten
1. Gebühr gemäß §§ 13, 25 RVG, Nr. 3309 VV-RVG XXXX €
2. Gebühr gemäß §§ 13, 25 RVG, Nr. 3309, Nr. 1008 VV-RVG XXXX €
3. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV-RVG XXXX €
4. Umsatzsteuer XXXX €
Gesamtbetrag:


Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
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Anahid
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#2

14.04.2014, 10:22

Grundsätzlich würde ich jetzt keinen Fehler sehen. Nur musst Du das Formular für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zwingend verwenden. Das weißt Du sicherlich, doch vorsichtshalber erwähne ich das nochmals.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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