Hallo Ihr Lieben!
Wir waren für Mandanten außergerichtlich tätig. Sodann leiteten wir Mahnverfahren ein, im MB wurde die GG angerechnet. Gegner legte Widerspruch ein, im gerichtlichen Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen. Die GG wurde hierin nicht erwähnt.
Da keine Titulierung der GG erfolgte, haben wir diese auch im Kostenfestsetzungsverfahren nicht angerechnet. Jetzt bekommen wir ein Schreiben vom Gericht, dass die Anrechnung der GG zu berücksichtigen ist, weil wir im MB diese angerechnet haben.
Das sehe ich nicht so.
Wie würdet ihr das dem Gericht mitteilen?
Vielen Dank schonmal.
Anrechnung Geschäftsgebühr bei Kostenfestsetzung
- Anahid
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Ich würde dem Gericht schreiben, dass gem. § 15 a II RVG eine Anrechnung nur zu erfolgen hat, soweit eine Titulierung erfolgt ist oder diese durch die gegnerische Partei gezahlt wurde. Da beides ersichtlich nicht vorliegt, ist keine Anrechnung vorzunehmen.
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- Tigerle
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so sehe ich es auch und würde es auch so machen.Anahid hat geschrieben:Ich würde dem Gericht schreiben, dass gem. § 15 a II RVG eine Anrechnung nur zu erfolgen hat, soweit eine Titulierung erfolgt ist oder diese durch die gegnerische Partei gezahlt wurde. Da beides ersichtlich nicht vorliegt, ist keine Anrechnung vorzunehmen.