Barcode auf MB-Antrag nicht lesbar?????
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Ihr solltet über das beA nicht die pdf-Datei, sondern die EDA-Datei schicken. Ich habe einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid über immerhin 20.000,00 € im Januar fast vermasselt, da das Mahngericht Aschersleben auf der Übersendung der EDA-Datei besteht und den Widerspruch mit einer pdf-Datei als nicht wirksam erachtet. Man kann sich die pdf-Datei ausdrucken, muss die EDA-Datei, die man selbst nicht öffnen kann, irgendwo speichern und per beA übersenden. Gleiches gilt auch für die anderen Anträge.
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Klar. Warum nicht? Ist Dir das zu klein oder zu groß?
Btw: Du müsstest mal noch Deinen Beruf im Profil nachtragen.
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Nein, da kann ich Dich beruhigen. Die EDA-Dateien sind so winzig.
noch was zu EDA und versenden per BeA, ein freundlicher Mitarbeiter vom AG Hünfeld hat gerade angerufen und darauf hingewiesen, dass beim Versenden der EDA Datei darauf geachtet werden soll, dass im Nachrichtentyp nicht Allgemeine Nachricht sondern Mahn-Antrag ausgewählt werden soll, auch wenn man man zB Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt.
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Ja, in allen Mahnsachen, auch beim VB-Antrag. Steht, wie alles andere wichtige auch, in den Newslettern.
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- Forenfachkraft
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ich lese bzw überfliege zwar die Newsletter, aber das ist mir durchgerutscht - danke für den Tipp