Wir haben gerade folgenden Fall:
Die Erben streiten sich untereinander, ob das seitens der Erblasserin vor einem Notar erstellte Testament zulässig ist oder nicht.
Die Erblasserin litt wohl unter seniler Demenz und stand zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung unter Betreuung, was der Notar im Testament auch vermerkte und ausführte, dass sie zur Errichtung des Testaments aber ausreichend geschäfts- und testierfähig war.
Ein Teil der Erben möchte das nun anfechten. Wir suchen nun nach Möglichkeiten, die Anfechtung abzuwehren.
Habe zwar schon einiges im Internet nachgelesen, aber da wird immer wieder nur darauf hingewiesen, dass man rechtzeitig Testamente machen soll, um eventuellen Anfechtungen vorzubeugen usw., nicht sehr hilfreich.
Hatte jemand schon ähnliche Fälle?
Oder wißt ihr von Gerichtsurteilen, womit derartige Anfechtungen abgewiesen wurden?
Testamentsanfechtung wg. Demenz?!
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Vielen Dank Mr. Black, aber ausgerechnet dieses Urteil hatte ich schon
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
So wie ich das sehe steht und fällt der Fall mit der Testierfähigkeit der Erblasserin, und das ist eine Beweisfrage im Einzelfall (Zeugen, Sachverständigengutachten) Eine "Abwehr" der Anfechtung kann nur erfolgen wenn die Anfechtung vor Gericht scheitert weil die Testierfähigkeit festgestellt wird.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Das sehe ich auch so, Problem bei der Sache ist nur: die Erblasserin ist mittlerweile verstorben - daher auch jetzt die Erbstreitigkeiten. Ein Nachweis wird wohl nicht mehr zu erbringen sein.
Außerdem müsste der Nachweis von den Anfechtern erbracht werden, die wollen aber angeblich Zeugen dafür haben.
Fraglich ist halt jetzt, wie das unsererseits widerlegt werden kann.
Außerdem müsste der Nachweis von den Anfechtern erbracht werden, die wollen aber angeblich Zeugen dafür haben.
Fraglich ist halt jetzt, wie das unsererseits widerlegt werden kann.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...
[quote="Bürozicke"
Fraglich ist halt jetzt, wie das unsererseits widerlegt werden kann.[/quote]
Um das zu beantworten müßte ich die Akte lesen, aber ist das nicht Aufgabe des Anwalts Prozesstaktik und Beweisfragen zu bewerten?
Aber mir fällt ein: Was ist mit dem Notar als Zeugen? Welche medizinischen Unterlagen gibt es zur Betreuung? Was sagt der ehemalige Betreuer? Wer sind diese Zeugen der Gegenseite? Welchen Aussagewert haben diese Zeugen?
Fraglich ist halt jetzt, wie das unsererseits widerlegt werden kann.[/quote]
Um das zu beantworten müßte ich die Akte lesen, aber ist das nicht Aufgabe des Anwalts Prozesstaktik und Beweisfragen zu bewerten?
Aber mir fällt ein: Was ist mit dem Notar als Zeugen? Welche medizinischen Unterlagen gibt es zur Betreuung? Was sagt der ehemalige Betreuer? Wer sind diese Zeugen der Gegenseite? Welchen Aussagewert haben diese Zeugen?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- Lotti
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muss sich der notar da jetzt noch zur wehr setzen?er hat doch schon bei beurkundung die erforderliche geschäfts- und testierfähigkeit überprüft und sogar im testament die demenz der erblasserin vermerkt.mehr kann er jetzt auch nicht mehr machen.
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
Ich glaube nicht der Notar setzt sich zur Wehr, sondern die durch das streitige Testament begünstigten Erben.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Also: Wir hatten mal so einen Fall, aber da waren wir als Notar mit drin.
Das Gericht hat dann uns (Notar) angeschrieben und wir haben in einem Brief erörtert, wie wir darauf gekommen sind, dass Erblasserin, die ja zwischenzeitlich verstorben war, voll geschäftsfähig war. Auch ich habe als Zeuge meinen Kommentar dazu abgegeben.
Was allerdings daraus geworden ist, weiß ich nicht. Das kriegt man als Notar ja dann auch nicht mehr mit.
Aber wenn der Notar bezeugt (und vielleicht auch noch ein Mitarbeiter), dass alles in Ordnung war, wird das mit Sicherheit schwer, den Nachweis zu erbringen, dass Erblasserin nicht geschäftsfähig war.
Das Gericht hat dann uns (Notar) angeschrieben und wir haben in einem Brief erörtert, wie wir darauf gekommen sind, dass Erblasserin, die ja zwischenzeitlich verstorben war, voll geschäftsfähig war. Auch ich habe als Zeuge meinen Kommentar dazu abgegeben.
Was allerdings daraus geworden ist, weiß ich nicht. Das kriegt man als Notar ja dann auch nicht mehr mit.
Aber wenn der Notar bezeugt (und vielleicht auch noch ein Mitarbeiter), dass alles in Ordnung war, wird das mit Sicherheit schwer, den Nachweis zu erbringen, dass Erblasserin nicht geschäftsfähig war.
Vielen Dank. Der Notar ist sicherlich für uns ein wichtiger Zeuge.
Mein Chef hat eben gefragt ob sich da nicht im Internet noch was dazu finden lässt. Aber die Suche war - eben bis auf das eine Urteil - relativ dürftig. Finde immer nur Verweise auf Schwierigkeiten wg. Testamentserstellung und etwaigen Anfechtungen, aber konkrete Fälle und deren Ausgang finde ich nicht.
Aber ich fürchte auch, dass uns letztlich nichts anderes übrig bleibt, als unsererseits auf Zeugen wie Notar, Arzt etc. zu setzen und zu hoffen, dass es klappt. Zumal ja wohl die anfechtende Partei beweispflichtig ist und ich hoffe, dass deren Zeugen weniger aussagekräftig sind als evtl. der Notar oder der Arzt.
Mein Chef hat eben gefragt ob sich da nicht im Internet noch was dazu finden lässt. Aber die Suche war - eben bis auf das eine Urteil - relativ dürftig. Finde immer nur Verweise auf Schwierigkeiten wg. Testamentserstellung und etwaigen Anfechtungen, aber konkrete Fälle und deren Ausgang finde ich nicht.
Aber ich fürchte auch, dass uns letztlich nichts anderes übrig bleibt, als unsererseits auf Zeugen wie Notar, Arzt etc. zu setzen und zu hoffen, dass es klappt. Zumal ja wohl die anfechtende Partei beweispflichtig ist und ich hoffe, dass deren Zeugen weniger aussagekräftig sind als evtl. der Notar oder der Arzt.
Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter...