Abrechnung Scheidungsverfahren + Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigerentchen
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#1

07.06.2007, 14:16

Hallo Ihr Lieben :D

ich muss eine Scheidungsakte abrechnen.
Die Gegenstandswerte sind:
Ehescheidung 12.840
VA 1.000,00
Vergleichsregelung 23.752,00

Es fand ein Scheidungstermin statt, in dem der VA erörtert wurde. Es wurde desweiteren eine vorbereitete Scheidungsfolgenvereinbarung zu Protokoll genommen. Sieht meine Abrechnung dann so aus:

1,3 Verfahrensgebühr Gegenstandswert??
1,2 Terminsgebühr 13.840,00
1,0 Einigungsgebühr 23.752,00

Wie setzt sich der Gegenstandswert bei der Verfahrensgebühr zusammen und muss ich bei der Terminsgebühr den Wert des Vergleiches berücksichtigen? :bahnhof
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Strubbel
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#2

07.06.2007, 14:20

Du rechnest meiner Meinung nach ab:

1,3 VG aus Scheidung und VA (14.840)
0,8 VG aus Folgenvereinbarung (23.752)
--> § 15 III RVG beachten (max. 1,3 aus 38.592)
1,2 TG aus allem (38.592)
1,5 EG aus Folgenvereinbarung (23.752)
Zuletzt geändert von Strubbel am 07.06.2007, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#3

07.06.2007, 14:20

1,3 Verfahrensgebühr aus € 13.840,00 (Zusammensetzung Ehescheidung + Versorgungsausgleich)
1,2 Terminsgebühr aus € 13.840,00

1,0 Einigungsgebühr aus € 23.752,00 wenn Vergleich gerichtlich geschlossen wurde
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Strubbel
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#4

07.06.2007, 14:59

Liegt hier nicht ein Vergleich über nichtrechtshängige Ansprüche vor? *grübel*

Und zu der Einigungsgebühr müsste ja noch eine "Betriebsgebühr" entstehen, also GG oder VG...
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#5

07.06.2007, 15:10

Die Vereinbarung wurde zu Protokoll genommen und die Gegnerin (PKH) hat PKH auch für den Abschluss der Vereinbarung erhalten.

Was mache ich denn nun?
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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#6

07.06.2007, 15:18

Ich bin für meine Lösung :)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#7

07.06.2007, 15:26

Rechtsanwaltsgebührenberechnung

Gegenstandswert: 13.840,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 735,80 €

Gegenstandswert: 9.910,00 €
Protokollierung einer Einigung § 13, Nr. 3101 Nr. 2, 3100 VV RVG 0,8 156,00 €
- Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 23.750,00 € berücksichtigt -

Gegenstandswert: 13.840,00 €
Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 679,20 €

Gegenstandswert: 23.750,00 €
Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG 1,0 686,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.257,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 2.277,00 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 432,63 €
zu zahlender Betrag 2.709,63 €

Isn bisschen verwurschtelt .... aber so würde mein Programm rechnen

Zahlenfehler möchte ich jetzt nicht ausschließen
Zuletzt geändert von Gast am 07.06.2007, 15:31, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

07.06.2007, 15:29

Ich dachte die 23.750 sind die Folgenvereinbarung?

@ Preußi: Hast du vielleicht den VA vergessen?
Und: Aus der Scheidung kann keine Einigungsgebühr entstehen!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Manu_75

#9

07.06.2007, 19:05

Ich dachte die 23.750 sind die Folgenvereinbarung?
Hatte ich auch so verstanden. Stimme Strubbels Abrechnung von weiter oben zu, würd ich auch so machen.
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#10

08.06.2007, 08:52

Danke für Eure Hilfe, ich werde mir die Akte jetzt mal wieder vorknöpfen...
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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