1.
Es bestehen Unterhaltsrückstände bis 5/09 = Gläubigerin Mutter
Titel = Jugendamtsurkunde
2.
Es bestehen Unterhaltsrückstände für drei Monate für den Sohn = Gläubiger Mutter
3.
Weiter bestehen für Tochter als Gläubigerin ab Mitte 2010 Unterhaltsrückstände zzgl. weiter laufender Summe
4.
Es bestehen für Mutter Trennungsunterhaltsansprüche für einen zurückliegenden Zeitraum.
Titel für 2-4) ein aktueller Unterhaltsbeschluss.
Ist es erforderlich, dass ich mehrere Fokos anlege?
Nur mit einem Foko Vollsteckung einleiten für zwei Gläubiger ist doch nicht möglich, oder seht Ihr das anders? Irgendwie finde ich in RA-Micro nämlich nicht einen Button, dass die entspr. Forderung nur einen Gläubiger betrifft.
Also ein Foko anlegen für die Mutter (inkl. der Unterhaltsrückstände für Kinder + Trennungsunterhalt) und dann noch ein weiteres Foko für die Tochter?
Was letztlich doch bedeuten müsste, dass ich noch eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltsbeschlusses beim Amtsgericht beantragen müsste, oder gibt es eine andere Möglichkeit?
Irgendwie scheint mein Hirn schon vertrocknet zu sein, sind alles so doofe Fragen
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