formelles / materielles Recht (Beispiele)

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Refa-Azubi-2011
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#1

17.04.2013, 12:30

Hallo :wink1

Ich bin im dritten Lehrjahr und hab Ende diesen Jahres meine Abschlussprüfung. Und nun hat uns unsere Lehrerin schonmal einen ganzen Stapel Übungsaufgaben zur Prüfungsvorbereitung in die Hand gedrückt. Und bei manchen Aufgaben weiß ich nicht so recht weiter, weil wir die Themenbereiche nie im Unterricht besprochen haben. Und beim Thema materielles / formelles Recht bin ich grad hängen geblieben.

Es geht um folgendes:

Den Unterschied, was formelles und was materielles Recht ist, weiß ich. Nur brauch ich Beispiele:

Also im Zivilrecht ist ja das materielle Recht u. a. im BGB geregelt, das formelle in der ZPO.
Bei der Strafgerichtsbarkeit ist das materielle Recht in dem StGB, das formelle in der StPO.

Aber wie ist das bei den anderen, besonderen Gerichtsbarkeiten (Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Verfassungs-. Finanzgerichtsbarkeit) ?

Welche Beispiele gibt es da für das formelle und das materielle Recht? Könnt Ihr mir da helfen? Bzw. sagen, wo ich das nachlesen kann? Steh grad voll aufm Schlauch und weiß nicht genau, wonach ich suchen muss :? :oops:
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Kanzleihund
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#2

17.04.2013, 12:52

Bei Deinen Beispielen kann man gar nicht so genau sagen, was materielles Recht. Das Arbeitsrecht, zum Beispiel, ist im BGB und tausenden Nebengesetzen geregelt. Ähnlich ist es auch mit dem Verwaltungsrecht.

Ansonsten gibt es ArbGG, VWGO, SGG, BVerfGG und FGO.
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#3

17.04.2013, 12:56

Dafür musst Du Dich fragen, wo denn das geregelt ist. Zum Beispiel Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen ergeben sich aus dem 2. Buch des BGB. Entsprechend gibt es da keinen Unterschied zum Zivilrecht; materielles Recht = BGB und formelles = ZPO.

Also musst Du Dir gedanken machen, aus welchem Gesetz sich die Ansprüche einer Person für ein bestimmtes Rechtsgebiet ergeben und dann, welches Gesetz die Gerichtsverfahren dazu regelt.
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#4

17.04.2013, 14:40

Da ich in der Schule nur Zivil- und Strafrecht habe und wir in der Kanzlei größtenteils nur Familiensachen haben, hatte ich mit den anderen Gerichtsbarkeiten bisher nichts zu tun. Ich hab also überhaupt keine Idee, wo ich nachschauen müsste, wenn ich einen Anspruch habe, der die anderen Gerichtsbarkeiten betrifft.

ArbGG, VWGO, SGG, BVerfGG und FGO = formelles Recht?

und das materielle? :ka

Ohman, ich komm mir grad richtig dumm vor. Ich hoffe, dass ich grad einfach nur überarbeitet und zu vollgepumpt mit anderem Schulkram bin :?
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#5

17.04.2013, 14:48

Ich habe nochmal drüber nachgedacht.

Also ist z. B. das SGB II materielles Recht in der Sozialgerichtsbarkeit.
Und bei der Verfassungsgerichtsabrkeit, das GG?
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#6

17.04.2013, 14:50

Refa-Azubi-2011 hat geschrieben:Also ist z. B. das SGB II materielles Recht in der Sozialgerichtsbarkeit.
Und bei der Verfassungsgerichtsabrkeit, das GG?

:daumen
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#7

17.04.2013, 15:13

Und bei der Finanzgerichtsbarkeit das EstG?!

Nu fehlt mir nur noch die Verwaltunsgegrichtsbarkeit, aber da fällt mir partout nichts ein. Hat jemand noch einen kleinen Denkanstoß für mich?
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#8

17.04.2013, 15:23

Musst Du das materielle Recht eigentlich umfassend beschreiben oder reicht jeweils ein Bespiel :?: .

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit - schau mal, was Du im Allgemeinen mit Ämtern - außer Arbeitsamt, das ist Sozialrecht - so zu tun hast.
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#9

17.04.2013, 15:51

Baurecht. Und da hat meine Google-Suche ergeben, dass es ein Baugesetzbuch gibt. Das müsste doch zur Verwaltungsgerichtsbarkeit zählen.

Umfassend beschreiben muss ich es nicht. Ich muss den Unterschied zwischen formellem und materiellem Recht wissen. Und da hatten wir im Unterricht immer nur die Beispiele BGB und ZPO. Und in den Übungsaufgaben ist mir diese Frage über den Weg gelaufen. Und ich denke, dass ich nur ein Gesetz als Bespiel nennen muss. Und wenn man das Gesetz erstmal weiß, fällt einem auch leicht ein, was da so drinstehen könnte :D

Ein großes :thx an Euch beide!!

Ich werde in den nächsten Monaten bestimmt noch einige doofe Fragen stellen, da ich mich bei der Prüfungsvorbereitung jetzt schon verrückt mache :roll:
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#10

17.04.2013, 15:59

Baugesetzbuch = BauGB

Na wenn es so weiter geht, kann die Prüfung kommen.
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