Muster Räumungsauftrag

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verwirrtesetwas
Forenfachkraft
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#11

29.10.2007, 10:56

Hallo,

gibt es denn auch in Ra-Micro einen Textbaustein für einen Räumungsauftrag ohne ZV gleich dabei?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar. :-)
Gast

#12

29.10.2007, 11:03

RÄUMUNGS- UND VOLLSTRECKUNGSAUFTRAG


Beigefügt erhalten Sie in der Zwangsvollstreckungsangelegenheit

$g

- Gläubiger -

gegen

$s

- Schuldner -

Aktenzeichen: ??

die Vollstreckungsunterlagen mit dem Auftrag, die Räumung der Wohnung des oben bezeichneten Schuldners

in ??

vorzunehmen.

Zugleich bitten wir, soweit der Schuldtitel auf Zahlung gerichtet ist, um Zwangsvollstreckung wegen nachstehender Beträge

Hauptforderung $4
Zinsen der Hauptforderung $12
Kosten $11
Kostenzinsen $10
abzgl. Zahlungen $14
Gesamtforderung $6

zuzüglich etwaiger nachstehend berechneter Gebühren für diesen Auftrag (bereits in der Position Kosten enthalten).

Weitere entstehende Gebühren bitten wir hinzuzusetzen.

Als Anlage übersende ich Ihnen das aktuelle Forderungskonto.





??
Rechtsanw??


oder vorab ne Räumungsandrohung....


R Ä U M U N G S A N D R O H U N G


Sehr geehrte??,

in der vorbezeichneten Angelegenheit weisen wir darauf hin, dass laut dem aktuellen Mietenkontenauszug der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH bereits wieder ein Mietrückstand von zur Zeit ?? € zu verzeichnen ist.

Auch stehen hier noch Gerichts- und Rechtsanwaltskosten mit heutigem Datum in Höhe von ?? € zur Zahlung offen. Hierzu liegt ein vollstreckbarer Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Sie vor, aus dem nach wie vor die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

??
Uns liegt gegen Sie bereits ein vollstreckbares Anerkenntnisurteil vom ?? vor, nach dem Sie gemäß Ziffer 1. dieses Urteils verurteilt worden sind, die Mietsache herauszugeben.
Aus diesem Urteil kann nach wie vor der Räumungsanspruch durchgesetzt werden, da Mietrückstände in nicht unerheblichem Maße aufgelaufen sind.

Wir weisen darauf hin, dass Sie nach Ziffer III. des Mietvertrages die monatliche Miete bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an Ihren Vermieter zu zahlen haben.




Sie erhalten hiermit eine

R Ä U M U N G S A N D R O H U N G .

Wir forderen Sie daher auf, den Mietrückstand spätestens bis zum

^Frist21

Ihrem Mietenkonto gutzubringen.

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, gehen wir davon aus, dass Sie offensichtlich nicht gewillt sind, Ihren Pflichten aus dem Mietvertrag nachzukommen und werden ohne weitere Ankündigung den Auftrag an den Gerichtsvollzieher stellen, die zwangsweise Räumung Ihrer Wohnung vornehmen zu lassen.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es Ihnen frei steht, Ihre Wohnung selbst zu räumen und an Ihren Vemieter zu übergeben. Vereinbaren Sie bitte hierzu einen Übergabetermin bei Ihrem zuständigen Mietenbetreuer.

Ihrem Vermieter können weitere wirtschaftliche Verluste durch die Nichtzahlung Ihrer Miete nicht zugemutet werden.

Wir bitten insoweit um Verständnis.



Mit freundlichen Grüßen



??
Rechtsanw??
ReNo1990
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#13

01.03.2012, 15:31

Huhu,

also ich hab hier genauso ein Problem nur ich will die Wohnung ja nicht Räumen ich möchte ja nur die Wohnungseinrichtung pfänden, da wir wissen, dass die Schuldnerine eine Hochwertige Wohnungseinrichtung hat und wohl auch echte Gemälde an der Wand hängen hat. Notfalls soll eine Austauschpfändung stattfinden hat da jemand ne Idee wie ich das formulieren kann, das wäre echt supi ich hab da echt keinen Plant :cry:

danke schon mal vorab :D :thx
Lieben Gruß :)
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Liesel
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#14

01.03.2012, 15:33

Zuerst müßtest Du Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen. :wink:
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ReNo1990
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#15

01.03.2012, 16:05

So in etwa ok ? :D
Lieben Gruß :)
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#16

15.05.2013, 09:02

Hallo ich hab gerade das selbe Problem: Die Räumung ist mir klar, nur das mit der Zwangsvollstreckung nicht. Sind hier die Ausführungen ja nicht sehr ausführlich, wenn ich das so mit dem normalen ZV-Auftrag vergleiche ..

Soll ich das vielleicht selbst bisschen zusammen schreiben? Also einen Teil des ZV- und Räumungsauftrages aus RA-Micro und einen Teil vom ZV- Auftrag

(Der Gerichtsvollzieher wird beauftragt,

- eine Vermögensauskunft gemäß § 802a Absatz 2 Nr. 2 i.V.m. § 802c ZPO einzuholen und den Schuldner die Richtigkeit und Vollständigkeit gemäß § 802c Absatz 3 ZPO an Eides statt versi-chern zu lassen. Der Antrag wird auch für den Fall gestellt, dass gegen den Schuldner bereits Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft angeordnet ist;

- dem Schuldner die Vermögensauskunft gemäß § 807 Absatz 1 Satz 1 ZPO sofort abzunehmen, wenn der Schuldner die Durchsuchung verweigert oder der Pfändungsversuch ergibt, dass eine Pfändung voraussichtlich nicht zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers führen wird. Der Antrag wird auch für den Fall gestellt, dass gegen den Schuldner bereits Haft zur Erzwin-gung der Abgabe angeordnet ist;

.. usw.)
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