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susisa
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#1
13.12.2012, 13:28
Einen wunderschönen Morgen (oder so) wünsch ich Euch allen!
Ich wunder mich hier ziemlich in einem Mahnverfahren. Ich habe MB gegen GbR und 2 Gesellschaft beantragt (Zustellung für alle an Geschäftsadresse). Gestern kam die Mitteilung, dass an Gesellschafter B nicht zugestellt werden konnte: "unbekannt verzogen". Heute aber kam der Antrag für den VB. Wieso kann ich denn jetzt den VB beantragen, wenn doch an B nicht zugestellt werden konnte? Das verwirrt mich jetzt schon
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India
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#2
14.12.2012, 08:32
Die Formulare für den VB-Antrag sind bestimmt für die GbR und den Gesellschafter A und nicht für den Gesellschafter B eingegangen.
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susisa
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#3
14.12.2012, 13:48
Mmmh, das wäre ne Möglichkeit. Steht ja leider nicht drauf. Das heißt dann ja, ich hab am Ende einen VB gegen die Gbr + A und einen gegen B. Macht sich eigentlich ganz gut für die ZV
Vielen lieben Dank und ein schönes WE
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Spkie
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#4
14.12.2012, 14:16
überprüf doch mal die Geschäftsnummer...wir stellen immer gegen alle einen gesonderten Antrag, sodass entsprechend auch 3 Geschäftszeichen des AG vorkommen...damit kannst du es auch rausbekommen; aber vermutlich wird es so sein, wie India sagt...kenne es auch nicht anders...