Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1
12.12.2012, 12:50
Hallo ihrs
ich hab folgende Frage: wir haben für unserem Mdt. eine Vollstreckungsabwehrklage mit einstweiliger Einstellung der ZV eingereicht. Hinsichtlich der Einstellung erging bereits Beschluss wonach der Gegner nicht über 15.000,00 € pfänden kann.
Im Vorfeld wurde aber schon gepfändet und aus dieser Pfändung bekam der Gegner bereits schon 16.000,00 €. Also sogar mehr als er nach diesem Beschluss hätten bekommen dürfen....
Nun hat er einen weitere Pfändung aussprechen lassen, aber dies hätte er nicht gedurft. Was kann man dagegen tun?
Wenn das unter Rechtsberatung fällt, dann schon jetzt sorry
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ellimorelli
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#2
12.12.2012, 14:38
Chef will jetzt an das Gericht z. Hd. des Gerichtsvollziehers mitteilen, dass die ZV einzustellen ist. Aber wird das so gemacht? Muss das nicht nur an das Gericht?