PfüB Taschengeldkonto Pflegeheim

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sternchen160983
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#1

20.11.2012, 11:32

Folgender Sachverhalt,

Schuldnerin lebt im Caritasheim und steht unter Betreuung. Auf dem in der e. V. angegebenen Konto befindet sich etwas Geld, da es bis dato kein P-Konto war, werde ich das natürlich pfänden. Sowie die erste Zahlung weg ist, wird die Betreuuerin es aber mit Sicherheit sofort in ein P-Konto umwandeln.

Sie gibt aber auch an, dass sie für die Schuldnerin monatlich einen Betrag von 100 € auf deren Taschengeldkonto des Heimes einzahlt. Meine Frage, kann ich dieses Taschengeld pfänden???

Ich denke eigentlich ja, da die Grundsicherung ja durch das Heim abgedeckt ist. Sehe ich das richtig?
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Soenny
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#2

20.11.2012, 11:40

Das hatte ich zuletzt auch, aber auf Schuldnerseite und hier würde ich sofort einen Vollstreckungsschutzantrag stellen.

Gefunden habe ich dann auch das hier:

http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... ngeldkonto" target="blank
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
sternchen160983
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#3

20.11.2012, 11:50

Ein Versuch ist es also wert, vielleicht krieg ich wenigstens einen Teil der Forderung rein, bevor die Betreuerin ein P-Konto draus macht und den Pfändungsschutzantrag stellt
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