Folgender Sachverhalt,
Schuldnerin lebt im Caritasheim und steht unter Betreuung. Auf dem in der e. V. angegebenen Konto befindet sich etwas Geld, da es bis dato kein P-Konto war, werde ich das natürlich pfänden. Sowie die erste Zahlung weg ist, wird die Betreuuerin es aber mit Sicherheit sofort in ein P-Konto umwandeln.
Sie gibt aber auch an, dass sie für die Schuldnerin monatlich einen Betrag von 100 € auf deren Taschengeldkonto des Heimes einzahlt. Meine Frage, kann ich dieses Taschengeld pfänden???
Ich denke eigentlich ja, da die Grundsicherung ja durch das Heim abgedeckt ist. Sehe ich das richtig?
PfüB Taschengeldkonto Pflegeheim
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Das hatte ich zuletzt auch, aber auf Schuldnerseite und hier würde ich sofort einen Vollstreckungsschutzantrag stellen.
Gefunden habe ich dann auch das hier:
http://www.rechtspflegerforum.de/showth ... ngeldkonto" target="blank
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Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ein Versuch ist es also wert, vielleicht krieg ich wenigstens einen Teil der Forderung rein, bevor die Betreuerin ein P-Konto draus macht und den Pfändungsschutzantrag stellt